Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 22-19899

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


In diesen Zusammenhang beantragen wir:

 

  1. Wir bitten die Verwaltung sicherzustellen, dass die in Aussicht gestellte Sanierung des Sportheimes des FC Rautheim bis Mitte Mai 2023 abgeschlossen und das Sportheim zur Nutzung wieder freigegeben und übergeben ist.

 

  1. Dazu bitten wir die Verwaltung die tatsächlichen voraussichtlichen Sanierungskosten zeitnah zu ermitteln und in dem Haushalt 2023-2024 entsprechend zu berücksichtigen.
    - Die in der Vorlage 22-19447-01 genannten 70 TEUR plus Honorarkosten sind unter Umständen zu niedrig angesetzt, da hier nur der Sanierungsumfang für Fassade und Fenster berücksichtigt wurde. Der Sanierungsbedarf für das Dach scheint hingegen noch unberücksichtigt. Die Kosten inclusive Dachsanierung könnten nach unseren Information 150 TEUR plus x betragen.


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Wir begrüßen, dass die Sanierung des Sportheims Rautheim auch bei den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung auf der Tagesordnung steht und die Sanierung für das Frühjahr 2023 eingeplant wird. Dennoch möchten wir in diesem Zusammenhang noch einmal die Dringlichkeit der Maßnahme betonen, die in Gesprächen mit Vertretern des Vereins gremien- und parteiübergreifend immer wieder bestätigt wurde, und auf die ebenfalls notwendige Dachsanierung hinweisen, die von der Verwaltung in der Vorlage 22-19447-01 (siehe unten) noch nicht berücksichtigt ist.

 

Im Sportausschuss am 08.09.2022 hat die Verwaltung in der Vorlage 22-19447-01 auf die Anfrage zum Sanierungsbedarf der Sportheime des FC Rautheim ausgeführt:

 

Frage 1: In welchem Umfang und in welchem zeitlichen Ablauf wird seitens der Verwaltung die dringend notwendige Sanierung der Gebäude auf der dem F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. v. zur Nutzung überlassenen Sportanlage in Rautheim erfolgen?

 

Antwort:

Die Sportanlage Rautheim besteht aus zwei Gebäuden. Ein Gebäude ist städtisch und wird von der Verwaltung betreut. Hier ist die Holzfassade inkl. Fenster sanierungsbedürftig bzw. erneuerungsbedürftig. Die Schätzkosten hierfür liegen bei rund 70 TEUR netto zzgl. Honorar. Der Baubeginn wird zurzeit zum Frühjahr 2023 veranschlagt. Ein früherer Beginn ist aufgrund der Projektvorbereitungszeit nicht möglich.

Die Kabinen und Duschen wurden bereits saniert und die Heiz-/Trinkwasserzentrale müsste mittelfristig erneuert werden.

Zu dem weiteren, nicht-städtischen Gebäude liegen der Verwaltung keine detaillierten Kenntnisse zum Sanierungsbedarf vor, da von dort keine Betreuung erfolgt.

 

Frage 2: Ist die Durchführung dieser Maßnahme ohne gesonderte Gremienbeschlüsse möglich?

 

Antwort:

Bei den derzeitigen Kostenrahmen ist kein Gremienbeschluss notwendig. Eine Gremienbeteiligung ist ab einer Investitionshöhe von derzeit 350 TEUR erforderlich.

 

Frage 3: Wenn nicht, welcher Ausschuss wäre die welche notwendigen Beschlüsse zuständig?

 

Antwort:

Bisher nicht notwendig.

 

 

Gez.   Gez.

 

Detlef Kühn    Dietmar Schilff
 

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