Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17967-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 01.03.2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten im nördlichen Bereich der cklerstraße zwischen Gertrudenstraße und Campestraße in beiden Fahrtrichtungen Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und die Ergebnisse dem Bezirksrat mitzuteilen. Zusätzlich werden Geschwindigkeitsmesstafeln aufgestellt.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung führt wegen der sensiblen Einrichtungen in der Böcklerstraßerdlich des Heinrich-Büssing-Rings seit mehreren Jahren Geschwindigkeitskontrollen mit den Messwagen durch. Zuletzt wurden in 2021 zwei Kontrollen durchgeführt, bei denen jeweils kein Verstoß zur Ahndung angezeigt werden konnte.

 

Der o. g. Teil dercklerstraße befindet sich in einer Tempo 30-Zone, in der die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt und damit auch zur Geschwindigkeitsreduzierung beiträgt.

 

Aktuell hat die Verwaltung ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes in der Zeit vom 01.09.2022 bis 08.09.2022 r den Abschnitt zwischen der Gertrudenstraße und Campestraße erhoben und insgesamt 9.552 Fahrzeuge gemessen.

Danach fuhren in Fahrtrichtung Campestraße 91 % der erfassten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig; in Fahrtrichtung Heinrich-Büssing-Ring lag der Anteil bei 84 %. Mitunter wurden höhere Geschwindigkeiten von bis zu 40 km/h in beiden Fahrtrichtungen gefahren.

 

Die Verwaltung bewertet die Messergebnisse als unproblematisch und sieht aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf für einen temporären Einsatz von Geschwindigkeitsmesstafeln in diesem Bereich.

 

Die Kontrollen im Bereich der sensiblen Einrichtungen wird die Verwaltung turnusmäßig fortsetzen.
 

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