Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19767

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Niedersächsische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnungen vom 27.03.2019 ermöglicht es den Kommunen, eine kommunale Satzung zur Zweckentfremdung zu entwickeln. Zweckentfremdung wird in diesem Gesetz definiert: „mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr tage- oder wochenweise entgeltlich als Ferienwohnung vermietet oder sonst entgeltlich für eine Fremdenbeherbergung verwendet wird“1. Die Homepage der Stadt Braunschweig sagt zu dieser Thematik, dass kein Handlungsbedarf bezüglich einer solchen Satzung in Braunschweig bestünde, weil das Gesetz auf „die Aktivitäten von airbnb [abziele] ab, was in Braunschweig kein besonderes Problem“2 darstelle. In letzter Zeit zeigen gängige Portale eine steigende Anzahl von Ferienwohnungen im Westlichen Ringgebiet an. Darüber hinaus ist der Wohnungsmarkt in Braunschweig, im besonderen Maße im Westlichen Ringgebiet, angespannt sowie von steigenden Mieten und Bedarfen geprägt.

 

Vor diesem Hintergrund fragt die SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 310 die Verwaltung:

 

  1. Welche Zahlen oder Hinweise über die steigende Vermietung von Wohnungen im Westlichen Ringgebiet als Ferienwohnungen hat die Verwaltung?
     
  2. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, für Braunschweig eine entsprechende Zwecksentfremdungssatzung zu entwickeln?
  3. Welche Situation müsste gegeben sein, damit die Verwaltung eine entsprechende Zwecksentfremdungssatzung entwickeln würde?

Gez. Stefan Hillger, Fraktionsvorsitzender


 

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