Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19922

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Stadt wird im Steuerkreis der Partnerschaft von Herrn Dipl. Ing. Peter Geisenhainer-Anhalt und Herrn Dipl. Ing. Michael Stephan vertreten.

 

Stellvertreter ist der Baurat Andreas Romey.“
 

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Sachverhalt

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständig- keitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Vertretung der Stadt in der Hochwasserpartnerschaft um eine Angelegenheit, über die weder der Rat oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben, noch der Hauptverwaltungsbeamte zuständig ist. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.

 

Sachverhalt:

 

Die Stelle Gewässerschutz, die für den Hochwasserschutz an den Gewässern verantwortlich ist, wird seit Juli 2022 von dem Bauingenieur und Hochwasser-Auditor Herrn Geisenhainer-Anhalt geleitet. Er soll die Stadt im Steuerkreis der Hochwasserpartnerschaft mit vertreten.

 

Die Hochwasserpartnerschaft betrachtet für einen wirksamen Hochwasserschutz das gesamte Einzugsgebiet von Schunter und Wabe über die Grenzen der Gebietskörperschaften hinaus. Beispielsweise wirken sich Maßnahmen zum Hochwasserrückhalt positiv für alle Unterlieger aus.

 

Bereits im Jahr 2018 war die Stadt mit Beschluss des Verwaltungsausschusses (18-06465) der Hochwasserpartnerschaft Schunter und Wabe beigetreten. Vereinbarungsgegenstand war im ersten Schritt das „Integrierte Hochwasserschutzkonzept für Schunter und Wabe“, das im vergangenen Jahr erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Aktivitäten der Partnerschaft können auf der Internetseite des Wasserverbandes Weddel-Lehre eingesehen werden (www.weddel-lehre.de/Wissen/Hochwasserschutz ).

 

Als große Maßnahme wird aktuell die Machbarkeit eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Wabe vor Rautheim untersucht. Hierzu wurde durch hydraulische und hydrologische Modellberechnungen vorläufig ermittelt, welche Schutzwirkungen von einem solchen Becken grundsätzlich erwartet werden können. Auf dieser Basis soll im folgenden Schritt eine Nutzen -Kostenanalyse erstellt werden, die Grundlage für die Weiterverfolgung des Projektes sein soll.

 

Außerdem wird von der Partnerschaft als kleinere lokal wirksame Maßnahme die Überschwemmungsproblematik in Hondelage bearbeitet. Hier drückt bei Hochwasserfall der Hagenriede Wasser ins Kanalnetz und überflutet dadurch Flächen an der Straße „Ziegelofen“. Dies soll zukünftig durch den Einbau einer Rückschlagklappe verhindert werden.


 

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Erläuterungen und Hinweise