Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18207-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Verkehrsberuhigter Bereich:

 

Für einen verkehrsberuhigten Bereich muss der Aufenthalt und nicht die Erschließungsfunktion der Straße im Vordergrund stehen. Dies ist hier nicht der Fall, da über diese Straßen rund um den Spielplatz der gesamte Erschließungsverkehr abgewickelt wird.

Da die Voraussetzungen für einen verkehrsberuhigten Bereich nicht erfüllt sind, sieht die Verwaltung von einer Umplanung zu einem verkehrsberuhigten Bereich ab.

 

Unabhängig davon müssten für die Umsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches die genannten Straßen auch umgebaut werden. Im verkehrsberuhigten Bereich darf nur auf ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden, die Verkehrsführung muss entsprechend der Schrittgeschwindigkeit gestaltet sein und es ist ein niveaugleicher Ausbau über die gesamte Straßenbreite erforderlich, es darf also keine abgesetzten Gehwege geben. Daraus ergibt sich zwingend ein kompletter Neuausbau, der mit hohen Kosten einhergeht. Im Haushalt ist hierfür kein Ansatz eingeplant. In den umzubauenden Straßen würden Ausbaubeiträge für die Anlieger anfallen.

 

Beschilderung:

 

Um eine Überfrachtung des Verkehrsraumes mit Beschilderung zu vermeiden und damit die Eigenverantwortlichkeit gerade gegenüber Kindern zu stärken, stuft die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Aufstellung des Verkehrszeichen 136 „Vorsicht, Kinder!“ in Tempo-30-Zonen als nicht erforderlich ein. Kraftfahrer müssen in Tempo-30-Zonen überall mit querenden Fußgängern, insbesondere Kindern rechnen.

Zur Verdeutlichung der Tempo-30-Zone wird im Einmündungsbereich zum Spielplatz auf der Schönebergstraße ein Piktogramm Tempo 30 auf die Fahrbahn aufgebracht.

 

Die Verwaltung hatte zur Sensibilisierung der Autofahrer im Zeitraum vom 31.08. bis 14.09.2022 Geschwindigkeitsdisplays angebracht.  

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