Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18163-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Beschluss vom 10. März 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NkomVG):

 

Der Bezirksrat bittet die Verwaltung der Stadt Braunschweig, in Hondelage auf der Hegersdorfstraße die Notwendigkeit der Einrichtung eines Zebrastreifens zu prüfen und diesen ggf. einzurichten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Einrichtung eines Fußngerüberweges unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ). Die Anlage eines FGÜ setzt dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführer und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen Fußnger und Fahrzeugführer voraus. Wie bereits in der Anregung recht gut beschrieben, schlängelt sich die Hegersdorfstraße durch Hondelage. Sie ist sehr Kurvig und schlecht einsehbar. Ein Fußngerüberweg darf daher nicht angelegt werden, da die Hegerdorfstraße weder eine frühe Erkennbarkeit noch ausreichende Sichtbeziehungen zulässt. Zudem dürfen Fußngerüberwege nur dort, wo auf beiden Fahrbahnseiten ein Gehweg oder ein weiterführender Fußweg vorhanden ist, angelegt werden. Teilweise sind keine beidseitigen Gehwege vorhanden.

 

Die Verwaltung hat bereits vor längerer Zeit in Höhe Johannesweg, wo das Jugendzentrum liegt, aus beiden Richtungen das Gefahrzeichen „Kinder“ aufgestellt, so dass Fahrzeugführer rechtzeitig gewarnt werden.

 

Zudem hat die Polizei auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Hegerdorfstraße keinen Unfallhäufungspunkt darstellt.

 


 

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