Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-18663-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 5. Mai 2022 (geändert; Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

"Der Bezirksrat bittet die Verwaltung der Stadt Braunschweig, den Fußweg an der Hordorfer Straße in Schapen in nordöstlicher Richtung bis zum Eingang in die Einbiegung des Feldweges in Richtung Hordorf zu prüfen und ggf. verlängern. Falls dieser in eine andere Zuständigkeit fällt, bittet der Bezirksrat die Verwaltung hierzu an die zuständige Stelle heranzutreten."

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Ein Ausbau des nördlichen Gehwegs der Hordorfer Straße in Richtung Hordorf wäre mit einem Grunderwerb einzelner Grundstücke an der Straße Schapenholz verbunden. Die Verwaltung sieht aufgrund der geringen Fußverkehrsströme keinen großen Bedarf, den Gehweg bis zu dem Feldweg auszubauen, da dies mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Des Weiteren fallen Teile des geforderten Gehwegs nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Braunschweig.

 

Über den Feldweg am Ende der Straße Sandbach" gelangt man ebenfalls nach Hordorf.


 

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