Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19414-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Sporthalle GS Melverode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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10.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 211 vom 08.09.2022
(Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG)
Die Verwaltung wird gebeten, den Neubau der Sporthalle auf dem Gelände der Grundschule Melverode nicht wie angekündigt erneut aufzuschieben, sondern schnellstmöglich mit dem Bau zu beginnen. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass eine Notstromeinspeisung erfolgen kann.
Stellungnahme der Verwaltung
Es ist vorgesehen, den Neubau der Sporthalle für die Grundschule Melverode im Rahmen einer Paketvergabe zusammen mit einem weiteren derzeit in Vorbereitung befindlichen Sporthallenneubau auszuschreiben. Es wird sich somit um ein Vorhaben in alternativer Beschaffung handeln. Die zusammengefasste Vergabe soll sowohl die Attraktivität am Markt durch das größere Volumen steigern, als auch durch Bündelung gleichartiger Bauvorhaben Synergieeffekten erzeugen, um so wirtschaftlichere Angebote zu erzielen. Die Realisierung in alternativer Beschaffung soll es der Verwaltung ermöglichen, beide Sporthallenprojekte parallel in die Umsetzung zu bringen und dabei Rücksicht auf die hochbaulichen Kapazitäten zu nehmen. Um die Gesamtvergabe zu ermöglichen, muss die Zeitschiene der Sporthalle Melverode an die terminlichen Randbedingungen der derzeit in Vorbereitung befindlichen weiteren Sporthalle angeglichen werden. Dies wird die Verwaltung im kommenden Doppelhaushalt berücksichtigen. Die eigentliche Realisierung befindet sich damit im gleichen Zeitraum wie das prognostizierte Aufwachsen der Wohnbaugebiete „Trakehnenstraße“ und „Glogaustraße-Süd“ (ca. 2025/2026). Der Aufschub ist somit aus Sicht der Verwaltung aus den genannten Gründen vertretbar.
Die Verwaltung nimmt die Anregung zum Einbau einer Notstromeinspeisung dankend zur Kenntnis. Unter dem Gesichtspunkt des Bevölkerungsschutzes wird derzeit eine Vorplanung von im Katastrophenfall autark zu betreibenden städtischen Gebäuden - z. B. als Anlaufstelle für die Bevölkerung - erstellt. Für diese Nutzung müssen über eine Notstromeinspeisung hinaus auch etliche weitere Aspekte der Gebäudetechnik und -infrastruktur berücksichtigt werden. Die entsprechende Bedarfsermittlung ist Teil des derzeit in Bearbeitung befindlichen Gesamtkonzepts. Die Identifizierung geeigneter bestehender Gebäude und Bauprojekte kann erst im Anschluss erfolgen. Die Planung einer Notstromeinspeisung im Vorgriff auf das dargestellte Vorgehen wird daher nicht als erforderlich erachtet.
Eine nachträgliche Aufnahme in das Projekt wäre grundsätzlich möglich.
