Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19844
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnis der Prüfung der Verwaltung zur Einrichtung von Trekkingplätzen in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.10.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem Beschluss des interfraktionellen Antrags 22-18934-01 „Radtourismus stärken - Trekkingplatz einrichten“ vom 5. Juli 2022 wurde die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob und in welcher Form die Einrichtung von naturnahen Trekkingplätzen für Rad- sowie Wandertouristinnen und -touristen in Braunschweig erfolgversprechend ist. Die Verwaltung hat diese Prüfung unter Beteiligung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (Referat Tourismus, Kreativwirtschaft) vorgenommen und informiert mit dieser Mitteilung über das Ergebnis.
Der Natur- und Aktivurlaub wird durch die Unabhängigkeit und die Nähe zur Natur immer beliebter. Auf Grund dessen wurden entsprechende Konzepte für den Wander- und Radtourismus beispielsweise in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ausgearbeitet. Diese bieten Trekkingtouren mit geeigneten legalen Naturlagerplätzen an.
Bei einer Großstadt wie Braunschweig sind Trekkingplätze für Rad- und Wandertouristinnen und -touristen ausschließlich sinnvoll, wenn in den umliegenden Kommunen bzw. im gesamten Bundesland Niedersachsen eine Trekkingplatz-Infrastruktur vorzufinden ist. Um eine Umsetzung eines solchen oder ähnlichen Konzeptes im Raum Braunschweig gänzlich zu bewerten, ist die Verwaltung an das Land Niedersachsen herangetreten, um die Möglichkeit einer landesweiten Einbettung einer solchen Infrastruktur zu erfragen.
Aus Sicht des Landes Niedersachsen handelt es sich jedoch aktuell nur um eine kleine Zielgruppe, die Interesse an Trekkingplätzen zeigt. Eine nennenswerte Wertschöpfung ist der Einlassung des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zufolge in den Tourismusregionen mit diesem Angebot nicht zu erwarten, zudem sei zu berücksichtigen, dass sich durch die Bereitstellung von einfachen Übernachtungsplätzen Nachteile für Betreiberinnen und Betreiber von regulären Camping- und Wochenendplätzen ergeben. Auch angesichts der sich deutlich unterscheidenden Interessen der Eigentümer (z. B. Landesforst, Nationalparke etc.) wird dort aktuell keine Notwendigkeit für eine Steuerung des Landes gesehen.
Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit der Braunschweig Stadtmarketing GmbH auch künftig aktiv die Entwicklung touristischer Bedarfe und Handlungsfelder verfolgen und hierbei auch die zunehmende Bedeutung des Städte- und Radtourismus berücksichtigen. Aus vorstehend genannten Gründen wird die Einrichtung eines isolierten Trekkingplatzes in Braunschweig ohne ein zugrundeliegendes, regionales Netz als nicht zielführend betrachtet.
