Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18421-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 26. April 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten im Bereich der Leonhardstraße zwischen Marthastraße und Bertramstraße in der 30er Zone in beiden Fahrtrichtungen Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und die Ergebnisse dem Bezirksrat mitzuteilen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat in der Zeit vom 27.05.2022 bis 03.06.2022 ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes in der Leonhardstraße im Tempo 30-Bereich erhoben und insgesamt 38.700 Fahrzeuge gemessen.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

 

Messstelle

Leonhardstraße ggü. Hs.-Nr. 59

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

27.05.2022

bis

03.06.2022

Seitenstrahlradargerät 3

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Adolfstraße

St. Leonhard

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

10.211

60

11.967

55

22.178

57

31 bis 40

 

5.670

34

8.354

39

14.024

37

41 bis 50

 

985

6

1.377

6

2.362

6

51 bis 60

 

52

0

71

0

123

0

61 bis 70

 

2

0

8

0

10

0

> 70

 

0

0

3

0

3

0

 

 

16.920

100

21.780

100

38.700

100

 

 

Insgesamt ist festzustellen, dass der überwiegende Teil der erfassten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vorschriftsmäßig gefahren ist. Für beide Fahrtrichtungen liegen Geschwindigkeitsübertretungen vor, wonach ein Großteil der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bis zu 10 km/h schneller als erlaubt fuhr.

 

Daher führt die Verwaltung in der Leonhardstraße wegen der vorhandenen sensiblen Einrichtungen turnusmäßig Geschwindigkeitskontrollen mit den Messfahrzeugen durch und wird dies auch künftig in dem Bereich fortsetzen.
 

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