Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19782-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Gruppe BiBS/Die Linke vom 19.10.2022 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1. - 3.:

 

Der Einsatz des Grünen Pfeils für den Radverkehr VZ 721 wurde in der StVO § 37 und den Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) geregelt. Die darin enthaltenen Grundsätze für den Einsatz des VZ 721 müssen an jeder Kreuzung im Einzelfall geprüft werden. Für die Optimierung von Lichtsignalanlagen für den Radverkehr wurde eine neue Stelle im Fachbereich Tiefbau und Verkehr geschaffen, die evtl. noch in diesem Jahr besetzt werden wird. Danach kann die Prüfung der genannten als auch der vergleichbaren Kreuzungen im Stadtgebiet erfolgen.

 

Die Ermittlung des finanziellen und zeitlichen Aufwandes erfolgt im Einzelfall ebenfalls durch den/die neue(n) Mitarbeiter*in.


 

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