Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19806-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Untätigkeit Ausländerbehörde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0130 Referat Kommunikation; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0100 Steuerungsdienst; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Geplant
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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02.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe Die FRAKTION.BS vom 20. Oktober 2022 (22-19806) wird wie folgt Stellung genommen:
In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der in Braunschweig lebenden Ausländerinnen und Ausländer stetig erhöht:
Stichtag | Ausländer insgesamt | Ausländer aus Nicht-EU-Staaten |
31.12.2017 | 26.307 | 16.649 |
31.12.2018 | 27.783 | 17.948 |
31.12.2019 | 29.071 | 19.392 |
31.12.2020 | 29.402 | 20.108 |
31.12.2021 | 30.548 | 21.228 |
30.09.2022 | 34.250 | 25.117 |
Der Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2022 resultiert insbesondere aus der Aufnahme von Menschen aus der Ukraine. Seit März 2022 wurden ca. 3.000 Personen in Braunschweig aufgenommen und registriert, der Zuzug von Kriegsvertriebenen hält unverändert an.
Aktuell sind im Sachgebiet 1 - allgemeine Ausländerangelegenheiten - der Stelle 32.42 von derzeit 13 Sachbearbeiter- Stellen (Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstitel, Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen) aufgrund Kündigung der Arbeitsverhältnissen 5 Stellen vakant: 3 Stellen der BesGr. A 8/EGr. 8, 2 Stellen der BesGr. A 7/EGr. 6. Eine weitere Stellenvakanz BesGr. A 8/EGr 8 entsteht zum 1. Januar 2023.
Derzeit wird das Sachgebiet 1 der Stelle 32.42 von 2 Aushilfskräften sowie 5 Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 1 unterstützt.
Dies vorausgeschickt wird die Anfrage wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Aktuell ist es aufgrund der steigenden Fallzahlen und bestehenden Stellenvakanzen nicht möglich, allen Ausländerinnen und Ausländern, deren Aufenthaltstitel in seiner Gültigkeit endet, ein rechtzeitiges Terminangebot zur Verlängerung zu machen. Auch die Beantwortung aller eingehenden Terminanfragen ist derzeit nicht möglich.
Termine zur Erstausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln werden nach Kapazität der anwesenden Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Dringlichkeit der Anliegen vereinbart.
Die für den Einzelfall zuständige Sachbearbeiterin bzw. der zuständige Sachbearbeiter vereinbart mit den Ausländerinnen und Ausländern individuelle Termine telefonisch, schriftlich oder per Mail. In dem Zusammenhang werden das genaue Anliegen und insbesondere auch die für die Erledigung des jeweiligen Anliegens mitzubringenden Unterlagen geklärt. Die jeweilige Ausländerakte muss hinzugezogen und ausgewertet werden. Dies ist erforderlich, damit kein zweiter Termin wegen fehlender Unterlagen stattfinden muss. Die voraussichtliche Termindauer wird individuell nach Anzahl und Umfang der jeweiligen Anliegen und des persönlichen Beratungsaufwandes festgelegt. Die Termindauer variiert zwischen 30 Minuten und im Einzelfall mehreren Stunden.
Die Aushändigung fertiger Aufenthaltstitel ist seit dem Sommer ohne vorherige Terminvergabe (mit Wartenummer) montags in der Zeit von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie 15:00 bis 17:00 Uhr möglich.
Inhaber von Duldungen und Gestattungen können unverändert für die Verlängerung ihrer Dokumente mittwochs zwischen 9 und 12 Uhr ohne Termin (mit Wartenummer) bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Zu. 2
Von den sich hier aufhaltenden ca. 25.000 Ausländern aus Nicht-EU-Staaten besitzen ca. 14.300 einen befristeten Aufenthaltstitel.
Mitte Oktober waren 450 Ausländerinnen und Ausländer in Braunschweig aufhältig, deren Aufenthaltstitel in ihrer Gültigkeit bereits abgelaufen waren. Diese haben eine Bescheinigung über den Fortbestand ihres Aufenthaltstitels (Fiktionsbescheinigung) mit der Post erhalten. Mit dieser können bestehende Arbeitsverhältnisse und die Zahlung von Sozialleistungen fortgesetzt werden.
Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltstitel in den nächsten Wochen und Monaten ablaufen, erhalten ebenfalls routinemäßig eine Fiktionsbescheinigung.
Zu 3.
Die Stellen der BesGr. A 7/EGr. 6 wurden erstmalig im Mai 2022 intern und extern ohne Erfolg ausgeschrieben. Im Oktober 2022 wurden die Stellen erneut extern ausgeschrieben. Der Bewerberkreis wurde auf Bewerberinnen und Bewerber mit einer kaufmännischen Ausbildung erweitert, die sich verpflichten, parallel zur Tätigkeit für einen Zeitraum von zwei Jahren den nebendienstlichen Angestelltenlehrgang I zu absolvieren.
Die Stellen der BesGr. A 8/EGr. 8 wurden unmittelbar nach Bekanntwerden der Vakanzen zunächst erfolglos intern und im Oktober 2022 ebenfalls extern ausgeschrieben. Hier ist eine Nachbesetzung durch Bewerberinnen und Bewerber mit der Befähigung für die Laufbahngruppe 1 bzw. Angestelltenlehrgang I erforderlich. Ein Quereinstieg ist aufgrund der komplexen Rechtsmaterie nicht möglich.
Die Bewerbungsfrist endete jeweils am 23. Oktober 2022. Es liegen mehrere Bewerbungen vor; die Auswahlgespräche müssen nun geführt werden. Zwischenzeitlich unterstützen Anwärterinnen und Anwärter die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort.
Die steigenden Fallzahlen sowie der weitere Zuzug von Flüchtlingen erfordern die Schaffung und Besetzung zusätzlicher Planstellen. Zum Stellenplan 2023 schlägt die Verwaltung daher die Schaffung von insgesamt 8,5 Stellen für die Stelle 32.42 Ausländerangelegenheiten vor. Diese 8,5 Stellen sind in dem Sachstandsbericht der Verwaltung zum Stellenplan 2023 und 2024 vom 2. September 2022 (22-19536) noch nicht enthalten gewesen. Zwischenzeitlich konnte die Höhe der zu schaffenden Stellen jedoch quantifiziert werden.
