Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-17184-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nicht umgesetzte Anträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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02.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Beschluss (Anregung) des Stadtbezirksrates vom 18. November 2021, “Wenn Anträge des Bezirksrates nicht umgesetzt werden, soll innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme der Verantwortlichen erfolgen“, teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Bei Anträgen des Stadtbezirksrates handelt es sich im Regelfall um sonstige Mitwirkungsrechte gem. § 94 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Dabei handelt es sich um Vorschläge, Anregungen oder Bedenken. Der Gesetzgeber sieht abgesehen von Vorschlägen, über die das zuständige Gemeindeorgan innerhalb von vier Monaten entscheiden muss, keine besonderen Fristen vor.
Sobald das zuständige Organ eine Entscheidung gefällt hat, wird der Stadtbezirksrat entsprechend mit einer Mitteilung informiert. Die Verwaltung ist dabei bestrebt, dem Stadtbezirksrat rechtzeitig Rückmeldung zu geben, wobei einzelne Bearbeitungsabläufe und der Sitzungskalender zu beachten sind.
