Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 21-17185-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand Anfragen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kügler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
02.11.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Beschluss (Anregung) des Stadtbezirksrates vom 18. November 2021, bei nichtbeantworteten Anfragen soll spätestens zur 3. Sitzung der Grund genannt werden, teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Die Behandlung von Anfragen vom Mitgliedern des Stadtbezirksrates ist § 66 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig vom 16. November 2021 geregelt. Kann eine Anfrage in der vorgesehenen Stadtbezirksratssitzung nicht beantwortet werden, soll die Beantwortung in der nächsten regulären Sitzung erfolgen.
Wenn die Beantwortung einer Anfrage nicht wie in der Geschäftsordnung vorgesehen erfolgen konnte, beabsichtigt die Verwaltung künftig im Sinne des Antrages über die Gründe dafür zu berichten.
