Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19828

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 330 Nordstadt-Schunteraue vom 09.06.2022, Spielplatz Selam (Drs. 22-18852), nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

Zu Frage 1 und 2:

Durch konkrete Anfrage wurde die mögliche Bereitstellung von Flächen im Nahbereich der Wohnnutzung an der Karl-Schmidt-Straße, die im Eigentum von BS|Energy stehen, geprüft. Wie bereits mitgeteilt, wurde die Anfrage mit Verweis auf Eigenbedarf abschlägig beantwortet.

 

Die wenigen nicht bebauten oder nicht mit sonstigen Nutzungen belegten Flächen im Bereich der Wohnbebauung an der Karl-Schmidt-Straße befinden sich in Privateigentum und eignen sich aufgrund ihrer teilweise zu geringen Größe bzw. ihres ungünstigen Flächenzuschnitts grundsätzlich nur sehr eingeschränkt für die Anlage eines Spielplatzes. Außerdem rde der Spielplatz unmittelbar an oder zwischen den bestehenden Wohnblöcken liegen. Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, zwar im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung und bei der Beurteilung der Geräuschwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden, gleichwohl würde ein solcher Standort absehbar Konflikte mit den Anwohnern erwarten lassen. Auf eine konkrete Anfrage wurde daher bisher verzichtet.

 

Im Übrigen handelt es sich um Gewerbeflächen in Privateigentum. Für die Anlage eines Spielplatzes müsste einerseits im Nahbereich der Hamburger Straße zunächst die Vereinbarkeit mit dem rechtskräftige Bebauungsplan HA117 hergestellt werden, zudem müssten für Grundstücksflächen Preise für Gewerbeland gezahlt werden. Aus den genannten Gründen wurde auch hier keine konkrete Anfrage vorgenommen.

 

Derzeit prüft BS|Energy das Kaufgesuch der Stadt über drei Kleingartenparzellen, die sich außerhalb des im Bebauungsplans HA102 festgesetzten Kleingartengebietes unmittelbar am Ringgleis befinden (angrenzend an den Verkehrsrechner Reiherstraße 2).

 

 

 

 

 

Zu Frage 3:

Im Untersuchungsraum sind mit Ausnahme von Straßenverkehrsflächen folgende städtischen Flächen vorzufinden:

 

Eine mit Bäumen bestandene Grünfläche im Einmündungsbereich der BAB 392. Aufgrund der Lärmbelastung und der Lage in unmittelbarer Nähe zu den vielbefahrenen Straßen scheidet diese Fläche aus. Die Fläche ist zudem im rechtskräftigen Bebauungsplan als Gewerbefläche festgesetzt.

 

Das Grundstück „Hamburger Straße 29“ ist an einen paritätischen Verein verpachtet. Aus anderem Anlass wurde in 2021 geprüft, ob eine Verlagerung auf eine andere städtische Fläche möglich ist. Das Ergebnis war negativ.

 

Es gibt also keine städtischen Liegenschaften, die durch Verlagerung der derzeitigen Nutzung absehbar freigegeben werden könnten.
 

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