Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19811-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Information über Kinder- und Jugendbeteiligungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Kenntnis
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03.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 330 vom 20.10.2022 (DS 22-19811) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Beteiligungsaktionen im Rahmen der Spiel- und Jugendplatzplanung für Kinder und Jugendliche werden in der Regel mit einem Vorlauf von 6 Wochen geplant.
Bei eiligen Projekten wird dieser Vorlauf auf bis zu 3 – 4 Wochen verkürzt. Die Planung folgt einem bestimmten Prozedere dem eine Vereinbarung mit dem Ref. 0617 Grün- und Freiraumplanung bzw. dem FB Stadtgrün und Sport zugrunde liegt.
Zu Frage 2:
Die Information von potenziellen Teilnehmenden und der Öffentlichkeit basiert auf mehreren Säulen. So werden die betreffenden Kinder bzw. Jugendliche im Umfeld der Plätze per Brief eingeladen. Ergänzt wird dieses durch Plakate in Kinder- und Jugendeinrichtungen in der Umgebung.
Für die Information der Presse bedarf es einer internen Abstimmung und der Mitzeichnung durch den jeweils anderen Fachbereich. Dabei sollte die Veröffentlichung in der Presse eine Woche vor der Veranstaltung bis zu einigen Tagen vor der Veranstaltung erscheinen. Hat die Stadt eine Pressemitteilung herausgegeben, verfügt sie über keinen Einfluss mehr, wann die Presse dieses Thema für die eigene Arbeit nutzt.
Die Information der entsprechenden Stadtbezirksräte bedarf auch der internen Abstimmung ergänzt durch eine Mitzeichnung der weiteren beteiligten Fachbereiche. Danach wird die Information über die Bezirksgeschäftsstellen an die Stadtbezirke gesandt.
In den letzten eineinhalb Jahren mussten auf Grund der Corona Pandemie eine Vielzahl von Beteiligungsaktionen in Bezug auf Spiel- und Jugendplätze nachgeholt werden. Hierfür wurden mehrere Beteiligungswochen durchgeführt, die häufig einen engen zeitlichen Vorlauf hatten. Dies konnte in Einzelfällen dazu führen, dass die Informationen kurzfristiger als üblich ihr Ziel erreichten.
Zu Frage 3:
Beteiligte Organisationen sind das Dezernat V mit dem FB 51, durchgeführt von der Abteilung Jugendförderung und das Dezernat VII mit dem Fachbereich 67 bzw. dem Referat 0617.
Hinzu kommen Kooperationspartner der Kinder- und Jugendarbeit aus den jeweiligen Stadtteilen/Quartieren. Hierbei handelt es sich um Kinder- und Jugendzentren, Kitas und Grundschulen und deren Schulkindbetreuungen, genauso wie Stadtteilbüros, Vereine und Nutzergruppen der einzelnen Kinder- oder Jugendplätze.
