Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19833-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Situationsbeschreibung

Der Spielplatz Drachenland ist Teil des sich in Fertigstellung befindenden Nordparks. Die platzähnliche Fläche mit der südlich angrenzenden Spielfläche samt Klettergerüst und der als Freispielfläche konzipierten Rasenfläche im nördlichen Bereich bilden hier an der Geysostraße das Entree zum Nordpark.

 

Eine Erschließung dieser Flächen ist nur über das Ringgleis möglich. Auf die Besonderheiten einer möglichen Konfliktnutzung im Entreebereich wurde schon in der frühen Phase der Planung eingegangen.

 

Innerhalb des Entreebereiches separieren rahmengebende Pflanzbeete die eigentliche Ringgleisverbindung von den Spiel- und Aufenthaltsbereichen. Die Bepflanzung der Beete ist bisher noch nicht erfolgt, da die Pflanzzeit jetzt erst beginnt. Inrze wird hier durch gehölzartige Strukturen eine Barrierewirkung gegen unkontrolliertes Hin- und Herlaufen zwischen den beiden Spielbereichen erzielt werden.

 

Von Osten kommend verspringt die vorhandene Ringgleisführung leicht, um radfahrende Nutzer zur Reduzierung der Geschwindigkeit zu bewegen. Die Aufweitung des Ringgleises hin zu einer Fläche mit Aufenthaltsqualität soll, ebenso wie der Belagswechsel, auf die besondere Situation hinweisen und den gleichen Effekt haben. Des Weiteren ist die platzähnliche Fläche gut einsehbar gestaltet, dadurch ist schon von Weitem erkennbar, dass hier Kinder spielen und Vorsicht geboten ist.

 

Das Großspielgerät ‚Drachenlandsst eine gleichzeitige Bespielung einer Vielzahl an Kindern zu. Neben der Erklimmung des Drachenkopfes sind Einstiege in die Bewegungsangebote durch Hangeln und Klettern an jeder Stelle möglich. Der Vorwurf aufkeimender Langeweile durch Wartezeiten ist deshalb nicht nachvollziehbar.

 

 

Zu Frage 1:

Konfliktsituationen durch die unterschiedlichen Nutzungsansprüche der Ringgleisnutzenden ergeben sich naturgemäß an etlichen Stellen des Ringgleises. In der Vergangenheit sind diverse Maßnahmen ergriffen worden, um diesen Problemlagen zu begegnen.

Zusätzlich zu den vorab in diesem Fall genannten Maßnahmen, werden zur Entschärfung der Situation in Kürze noch nachfolgende Maßnahmen ergriffen werden (siehe Anlage):

-          Aufbringung von Oberflächen-Piktogrammen ´Gemeinsam mit Rücksicht‘ im Entree-bereich in beidseitiger Fahrtrichtung.

-          Aufbringung eines Signalstreifens an den Schlüsselstellen, als visueller Aufmerksamkeitsstreifen.

-          Markierung eines farbigen Zebrastreifens als sichere Ringgleisquerung zwischen den Spielbereichen.

-          Platzierung liegender Baumstämme im Spielplatzbereich, um die Lauflinie der Kinder an den neuralgischen Lauflinien zu unterbrechen. Diese können gleichzeitig auch zum Balancieren genutzt werden.

-          Installation der Hinweisschilder im Comic-Stil ’Gemeinsam mit Rücksicht, die sich an anderen Stellen am Ringgleis bereits bewährt haben.

All diese Maßnahmen werden durchgeführt, da im Bereich des Nordparks mit dem dort querenden Ringgleis der Nutzungsdruck, auch in Verbindung mit dem unmittelbar nördlich angrenzenden WohngebietNordstadt´), erheblich zugenommen hat. Zumal hier sehr attraktive Angebote für Kinder und Jugendliche entstehen.

 

Es wurden aufgrund der dortigen Fehlbedarfe vorrangig Angebote für Kinder und Jugendliche geschaffen. Leider ist es in diesem begrenzten Raum nicht mehr möglich gewesen, eine sogenannte Hundewiese anzulegen. Im Prinzenpark befindet sich jedoch die chste Hundefreilauffläche am Nußberg, auf der auch ein ganzjähriges freies Laufenlassen von Hunden möglich re. Davon unberührt, rfen im Nordpark selbstverständlich auch Hunde ausgeführt werden. Spielplätze sowie Spiel- und Liegewiesen sind allerdings selbstredend wie andernorts auch durch die Halter*innen von Kot freizuhalten.

 

Zu Frage 2:

Das Spielangebot des „Drachenlandes“ richtet sich in erster Linie an Kinder im Grundschulalter. Grundsätzlich besteht keine Rechtsverpflichtung im öffentlichen Raum Spielflächen für Kinder unter sechs Jahren zu schaffen. Spielangeboter kleinere Kinder sind auf Grundlage der erforderlichen Aufsichtspflicht und der sozialen Kontrolle in der Regel auf privatem Grundstück vorzuhalten. Der § 9 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) gibt zudem vor, dass auf Baugrundstücken, auf denen Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten errichtet werden, ein ausreichend großer Spielbereich für Kinder im Alter unter sechs Jahren anzulegen ist. Davon unberührt, wird bei der Planung von quartiersübergreifenden Spielplätzen (wie auch hier im Nordpark) grundsätzlich die Möglichkeit der ergänzenden Spielangebote für Kleinkinder geprüft und berücksichtigt. Als Angebot für kleinere Kinder war in dem angesprochenen Bereich vorgesehen, auch noch eine Nestschaukel aufzustellen. Aufgrund der vorgezogenen Eröffnung des Spielplatzes vor Fertigstellung, konnte diese bisher noch nicht installiert worden.

 

Imheren Umfeld (weiterer Verlauf der Spargelstraße nach Norden, unmittelbar östlich an die neue Wohnbebauung angrenzend) bestehen inzwischen weitere Angebote r Kleinkinder in ruhiger Atmosphäre.

 

Zu Frage 3:

Die in Rede stehenden Betonelemente werden partiell noch mit Holzbelägen sowie Armlehnen versehen, so dass die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert werden wird. Diese sollten im Zuge der noch laufenden Baumaßnahmen ohnehin in Kürze angebracht werden.
 

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Anlagen

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