Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19739

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Infolge individualisierter Lebensverläufe, sich verstärkender Singularisierungstendenzen und des Verschwindens von Infrastrukturen, die traditionelle Begegnungsmöglichkeiten bieten, werden (neue) Orte der Begegnung mit niedrigschwelligen Angeboten für alle Bevölkerungs­gruppen in den Stadtteilen immer wichtiger.

 

Daneben führen die gesellschaftlichen Entwicklungen u. a. zu einer immer umfangreicheren Erosion traditioneller Familienstrukturen. Bedingt durch demografische Entwicklungen – mit sinkenden Zahlen nachfolgender Generationen bei gleichzeitiger Zunahme der Anzahl und des Anteils älterer Menschen – sowie eine stetig steigende Flexibilität und Mobilität gerade jüngerer Bevölkerungsgruppen, verringern sich innerfamiliäre Unterstützungspotenziale zusehends.

 

Diese gesellschaftlichen Entwicklungsstränge führen zu vermehrten wissenschaftlichen und politischen Debatten, die den Fokus auf das direkte soziale Umfeld der Menschen richten. Die Nachbarschaft spielt in diesen Zusammenhängen eine entscheidende Rolle. Diese möglichst zu reaktivieren, um unverbindliche Begegnungen, interessensgeleitete Gruppen­aktivitäten oder niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu ermöglichen, wird unter Bezug auf Diskussionen um Quartiersentwicklung, Sozialraumorientierung oder Gemeinwesenarbeit als vorrangiges Ziel postuliert.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, in einem mehr­stufigen Prozess einen Bedarfsplan Nachbarschaftszentren zu erarbeiten und dabei eine Prioritätenliste zur Weiterentwicklung bereits vorhandener bzw. zur Schaffung neuer Nach­bar­schaftszentren in den Stadtteilen aufzustellen [DS 18-08424].

 

Die vorgegebenen Prozessschritte umfassen die Bestandsaufnahme vorhandener Einrich­tungen mit nachbarschaftlichem Bezug, die Definition eines einheitlichen Rahmens für die inhaltlichen Aufgaben eines Nachbarschaftszentrums, die stadtteilorientierte Beteiligung zur Ermittlung spezifischer Bedarfe vor Ort sowie die Unterbreitung von Vorschlägen zur priori­sierten Einrichtung von Nachbarschaftszentren.

 

Mit dem Beschluss des Rates zur Schaffung erster Nachbarschaftszentren in den Jahren 2023 und 2024 [DS 22-19319-01] wurde die Umsetzung bereits für einen Teil der zu priori­sierenden Einrichtungen beauftragt.

 

Bestandsaufnahme

Die stadtteilbezogene Bestandsaufnahme zu vorhandenen Begegnungsmöglichkeiten (Seniorenbegegnungsstätten, Familienzentren, Gemeinschaftshäuser, Stadtteiltreffs, Gemeindehäuser, Jugendzentren, Nachbarschaftshilfen etc.) wurde unter Beteiligung verschiedener verwaltungsinterner und -externer Akteurinnen und Akteure durchgeführt. Dabei ergab sich ein breites Spektrum an Einrichtungen, die sich in verschiedenen Trägerschaften befinden.

 

Konzeptentwicklung

Um u. a. die idealtypischen bzw. grundsätzlichen Merkmale perspektivischer Nachbar­schafts­zentren zu definieren, wurde eine prozessbegleitende multiprofessionelle Arbeits­gruppe eingerichtet. Diese setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, der Verwaltung, von zivilgesellschaftlichen Organisationen mit Erfahrungen in der stadtteil­orientierten Nachbarschafts- und Gemeinwesenarbeit (Stadtteiltreffs, Nachbarschaftshilfen, Wohlfahrtsverbände, Kirchen, Vereine) sowie Einzelpersonen zusammen.

 

Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurden verschiedene Leitlinien erarbeitet, die sich zur idealt­ypischen Ausgestaltung von Nachbarschaftszentren positionieren. Dabei stellen z. B. niedrig­schwellige und konsumzwangfreie Begegnungsmöglichkeiten, die Förderung von Selbsthilfe, eigenverantwortlicher Lebensführung und ehrenamtlichem Engagement sowie der Aufbau von Strukturen des Quartiersmanagements und der Gemeinwesenarbeit wesentliche Standards zukünftiger Nachbarschaftszentren dar.

 

Wesentliche Inhalte der Leitlinien werden im Rahmen der Interessenbekundungsverfahren zur jeweiligen Trägerschaft in die entsprechenden Leistungsbeschreibungen einfließen.

 

Ermittlung des Bedarfs und Beteiligung

In sämtlichen Stadtbezirken fanden unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadtbezirksräte, der ansässigen Einrichtungen der Quartiersarbeit sowie zufällig ausge­wählter Bürgerinnen und Bürgern Partizipationsveranstaltungen statt, in deren Rahmen Ziele und inhaltliche Aspekte der Arbeit von Nachbarschaftszentren, die Ergebnisse der jeweiligen Bestandsaufnahme sowie kleinräumige sozio-demografische Entwicklungen vorgestellt und diskutiert wurden. Hierbei wurde in fast allen Stadtbezirken Bedarf für perspektivische Nachbarschaftszentren artikuliert.

 

Prioritätenliste

Die Ergebnisse der Bestands- und Bedarfsfeststellungen wurden für jeden Stadtbezirk bzw. jeden Stadtteil bewertet. Anschließend wurde – unter Beachtung der Vorgaben zur Fokussierung auf Stadtteile mit besonderem Handlungsbedarf, auf bisher unversorgte Stadt­teile und auf die Ausschöpfung günstiger Entwicklungspotenziale – eine Aufstellung der zu priorisierenden Einrichtungen erstellt (siehe Anlage). Die jeweiligen Resultate der Beteili­gungsveranstaltungen in den Stadtbezirken fanden dabei Eingang in die Bewertung.

 

Die Anzahl der zunächst zur Schaffung von Nachbarschaftszentren vorgeschlagenen Einrichtungen orientiert sich an einem Verhältnis von einem Nachbarschaftszentrum pro etwa 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Vorgeschlagen wird, jährlich jeweils zwei neue Nachbarschaftszentren zu implementieren, um bis zum Jahr 2029 die in der Priori­sierungsliste aufgeführten Einrichtungen geschaffen bzw. weiterentwickelt zu haben.

 

Um vorbildhafte und teilweise neue Initiativen und Ansätze der gemeinwohlorientierten Quartiersarbeit nachhaltig zu gestalten, ist die Überführung aktuell drittmittelfinanzierter Projekte der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements in den Regelbetrieb vorgesehen.

 

Über die hier vorgeschlagenen Einrichtungen hinaus ist unter Beachtung der vorgegebenen Prämissen zu den sozialstrukturellen Gegebenheiten in bestimmten Stadtteilen sowie den

 

Weiterentwicklungspotenzialen bestehender Einrichtungen der Bedarf und die Möglichkeit der Implementierung weiterer Nachbarschaftszentren im Stadtgebiet gegeben.

 

Für die im Jahr 2023 vorgesehene Implementierung von Nachbarschaftszentren im Siegfriedviertel (Siegfrieds Bürgerzentrum) und in Rühme (Gemeinschaftshaus Rühme) werden zeitnah entsprechende Interessenbekundungsverfahren durchgeführt, um die jeweilige Trägerschaft zu bestimmen.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Einrichtung von Nachbarschaftszentren ab dem Jahr 2025 werden zu den entspre­chenden Haushaltsjahren explizite Beschlussvorlagen inklusive der zu veranschlagenden Kosten für die jeweilige Einrichtung und den Betrieb formuliert. Hierbei wird ggf. auf die mög­liche Erzeugung von Synergieeffekten durch Aufgabenübertragungen an bereits bestehende Zuwendungsempfangende hingewirkt.

 

Die laufenden Kosten pro Jahr werden sich im Falle der Umsetzungsbeschlüsse und bei nicht zu erreichenden Synergien jährlich um mindestens etwa 105.000 Euro für jeweils zwei neu hinzukommende Einrichtungen erhöhen.

 

Im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes und der Vorgabe des Rates der Stadt Braunschweig, bis zum Ende der Wahlperiode 2021 – 2026 einen dauerhaft aus­geglichenen Haushalt zu erreichen (siehe Antrag FWE 163 zum Haushalt 2019), ist eine Einplanung seitens der Verwaltung bisher nicht vorgesehen. Sofern keine weitere Kompen­sation an anderer Stelle erfolgt, würde sich hieraus eine entspre­chende zusätzliche Haus­haltsbelastung ergeben.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise