Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19230
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Jahresabschluss 2020 des Pensionsfonds der Stadt Braunschweig gem. §§ 129, 130 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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10.11.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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22.11.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1. Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Sondervermögens Pensionsfonds durch Herrn Stadtrat Dr. Pollmann als Leiter gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG sowie aufgrund des Prüfungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2020 wird der Jahresabschluss 2020 beschlossen.
2. Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2020 wird folgende Genehmigung erteilt:
Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 577.971,59 EUR wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorgetragen und dann gem. § 110 Abs. 6 NKomVG der zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Allgemeines
1.1 Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbstständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet. Durch den „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ sollte ursprünglich die dauerhafte Finanzierung der Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen (soweit das Beamtenverhältnis auf Probe nach dem 31. Dezember 1999 begründet worden ist) sichergestellt werden.
Beim Pensionsfonds handelt es sich um ein Sondervermögen nach § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG. Für das Sondermögen wird ein besonderer Haushaltsplan aufgestellt (Abschnitt XIII des Haushaltsplanes 2020). Es sind daher die Vorschriften der Haushaltswirtschaft anzuwenden (§ 130 Abs. 4 NKomVG). Für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss im Sinne des § 128 Abs. 1 bis 3 NKomVG nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus einer Bilanz, einer Ergebnisrechnung, einer Finanzrechnung und einem Anhang. Dem Anhang sind ein Rechenschaftsbericht sowie eine Anlagen-, eine Schulden-, eine Rückstellungs- und eine Forderungsübersicht beigefügt. Die entsprechenden Unterlagen sind in der Anlage 1 dieser Vorlage dargestellt.
Die Zuführung in das Sondervermögen bestimmte sich seit dem Jahr 2018 gemäß § 3 Abs. 2 der im Jahr 2020 einschlägigen Satzung zur Errichtung und Verwaltung des „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ pauschal nach der in der geltenden Investitionsplanung der Stadt Braunschweig vorgesehenen Jahresrate. Aufgrund fehlender Rentabilität wurde die Zuführung ab dem Jahr 2020 jedoch ausgesetzt und die Zuführungsrate auf 0 EUR herabgesetzt. Dementsprechend wurden dem Sondervermögen im Jahr 2020 keine Mittel aus dem städtischen Haushalt zugeführt. Im städtischen Haushalt vorerst weiterhin berücksichtigt waren die Auswirkungen des Gesetzes zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag für Beamte. Demnach wurden dem Sondervermögen satzungsgemäß Abfindungsleistungen aus der Versorgungslastenteilung in Höhe von rd. 1.292.600 EUR für insgesamt vierzehn aufgenommene Beamtinnen und Beamte zugeführt. Im Gegenzug waren für zwanzig Personen, die aufgrund von Dienstherrenwechseln aus dem Pensionsfonds ausgeschieden sind, Abfindungszahlungen in Höhe von rd. 894.500 EUR zu leisten. Diese wurden dem Sondervermögen entnommen und dem Kernhaushalt zugeführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 weist eine Bilanzsumme von rund 57,703 Mio. EUR aus. Die Nettoposition beträgt rund 57,608 Mio. EUR.
1.2 Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wurde vom Rechnungsprüfungsamt im Sinne der §§ 155 Abs. 1 Nr. 1 und 156 Abs. 1 Satz 1 NKomVG i. V. m. § 130 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 4 NKomVG geprüft. Die Bemerkungen sind im Schlussbericht vom 19. August 2022 (Auszug siehe Anlage 2) zusammengefasst. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Es wird bestätigt, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Pensionsfonds vermittelt.
- Ergebnis des Jahresabschlusses 2020
2.1 Ergebnisrechnung
| Ergebnisrechnung | Abweichungen | ||
| nach dem Ansatz | nach dem Ergebnis | absolut | relativ |
| -in Euro- | -in Euro- | -in Euro- | -in Prozent- |
Ordentliche Erträge | 980.600,00 | 1.472.534,28 | 491.934,28 | 50,17 |
Ordentliche Aufwendungen | 800.100,00 | 894.562,69 | 94.462,69 | 11,81 |
Ordentliches Ergebnis Jahresüberschuss (+) / Jahresfehlbetrag (-) | 180.500,00 | 577.971,59 | 397.471,59 | über 100 |
Außerordentliche Erträge | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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Außerordentliche Aufwendungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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Außerordentliches Ergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
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Jahresergebnis Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) | 180.500,00 | 577.971,59 | 397.471,59 | über 100 |
Nach der Ergebnisrechnung 2020 des Sondervermögens ergibt sich durch Mehrerträge in Höhe von 491.934,28 EUR sowie Mehraufwendungen in Höhe von 94.462,69 EUR insgesamt eine Verbesserung des Jahresergebnisses gegenüber dem Planwert in Höhe von 397.471,59 EUR. Der Jahresüberschuss in Höhe von 577.971,59 EUR ist auf Rechnung des Haushaltsjahres 2021 vorzutragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der Überschussrücklage zuzuführen.
Die Verbesserung des Jahresergebnisses gegenüber dem Planwert begründet sich vornehmlich durch höhere Zuführungen nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag (vgl. Nr. 1.1). Die Anzahl der Dienstherrenwechsel sowie die Höhe der damit verbundenen individuellen Abfindungsleistungen (zwischen 15.798,85 EUR und 269.806,28 EUR) können im Vorfeld lediglich geschätzt werden und sind nicht kalkulierbar.
2.2 Finanzrechnung
| Nach dem / der | Abweichungen | ||
| Finanzhaushalt | Finanzrechnung | absolut | relativ |
| -in Euro- | -in Euro- | -in Euro- | -in Prozent- |
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 180.500,00 | -114.009,37 | -294.509,37 | über -100 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | 1.801.900,00 | 1.801.944,93 | 44,93 | 0,00 |
Finanzmittelveränderung | 1.982.400,00 | 1.687.935,56 | -294.464,44 | -14,85 |
Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Jahres | 22.487.811,00 | 1.347.451,41 | -21.140.359,59
| -94,01 |
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Zahlungsmittelbestand am Ende des Jahres | 24.470.211,00 | 3.035.386,97 | -21.434.824,03
| -87,6 |
Im Finanzhaushalt 2020 des Sondervermögens war eine Finanzmittelveränderung (eine Erhöhung des Bestandes an Zahlungsmitteln) in Höhe von 1.982.400,00 EUR geplant.
Im Zusammenhang mit der Versorgungslastenteilung ergeben sich (einschließlich der Spitzabrechnung 2019) gegenüber den Zuführungen insgesamt höhere Entnahmen für Versorgungslastenteilung. Hierdurch begründet sich vornehmlich die Abweichung beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von -294.509,37 EUR.
Beim Saldo aus Investitionstätigkeit ergibt sich durch geringfügig höhere Tilgungsrückflüsse eine Abweichung in Höhe von 44,93 EUR.
Aus den beiden Salden (laufende Verwaltungstätigkeit/Investitionstätigkeit) ergibt sich insgesamt eine Finanzmittelveränderung in Höhe von 1.687.935,56 EUR
Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses 2020 wurden durch den Leiter des Sondervermögens festgestellt (Anlage 3).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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14 MB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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3
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(wie Dokument)
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341,3 kB
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