Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19699

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Der Braunschweiger Schützengesellschaft von 1545 e. V. wird gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie für den Betrieb der Leistungszentrums Schießsport in Braunschweig im Jahr 2022 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 6.500,00 € gewährt.“
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.8.1 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für vom jeweiligen Sportfachverband anerkannten Leistungszentrum, Landes- oder Bundesstützpunktes auf Antrag einen pauschalen Zuschuss pro Jahr von höchstens 50 v. H. der zuschussfähigen Kosten gewähren, sofern der Trägerverein seinen Sitz in Braunschweig hat.

 

Die Braunschweiger Schützengesellschaft von 1545 e. V. (BSG) hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 6.500,00 € für den Betrieb des Leistungszentrums Schießsport in Braunschweig im Jahr 2022 bei voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 13.500,00 € gestellt.

 

In diesen Ausgaben sind Posten für die Instandhaltungen der Schießstände und der Schießstandelektronik sowie Personalkosten enthalten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der BSG für den Betrieb des Leistungszentrums Schießsport in Braunschweig im Jahr 2022 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.500,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2022 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.

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