Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19908
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportanlage Lindenberg - Aufhebung des Überlassungs- und Mietvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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30.11.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der SV Lindenberg 1949 e. V. (SV Lindenberg) hat die Verwaltung gebeten, das bestehende Vertragsverhältnis über die Sportanlage Lindenberg, nämlich den aus dem Jahr 1987 stammende Überlassungs- und Mietvertrag, aufzuheben.
Der Verein begründet dies damit, dass der Vereine seine Vereinsaktivitäten künftig hauptsächlich auf den vereinssportlichen Betrieb ausrichten möchte. Ein starkes Mitgliederwachstum in den letzten Jahren, sowie die sportlich äußerst erfolgreiche Herren-Baseball-Mannschaft erfordern vollsten Fokus auf die sportlichen Aspekte des Vereinslebens. Die Herren-Baseball-Mannschaft ist in der abgelaufenen Saison Meister der 2. Bundesliga Nord geworden. Der somit ermöglichte Aufstieg in die 1. Baseball-Bundesliga wurde jedoch aufgrund von finanziellen, organisatorischen und personellen Gründen nicht vollzogen.
Das auf der Sportanlage Lindenberg vorhandene städtische Sportheim mit Terrasse ist Bestandteil des Überlassungs- und Mietvertrages aus dem Jahr 1987. Dieses wurde von der Stadt errichtet und erhielt durch den Verein einen Anbau. Seit dem Beginn der Vertragsverhandlungen wurde das Gebäude durch den städtischen Fachbereich Gebäudemanagement mehrfach begangen und überprüft. Es wurde ein stark abgängiger Zustand des städtischen Gebäudes sowie Mängel an der Bausubstanz festgestellt. Unter dem Gebäude befinden sich diverse Schächte, die teilweise undicht sind und voller Wasser stehen. Sämtliche Mängel am Gebäude wurden aufgenommen, sicherheitsrelevante Mängel wurden behoben. Die Verwaltung prüft, ob und welche Sanierungsmaßnahmen geeignet sind.
Mit der Aufhebung des Vertragsverhältnisses sind zukünftig die Betriebskosten für das Gebäude zu zahlen. Der Unterhaltungszuschuss für den Umkleide- und Sanitärbereich an den Verein würde entsprechend ab 2023 nicht mehr gewährt werden.
Die Sportaußenanlage ist seit dem Umbau zu einem ligafähigen Baseball-Spielfeld inklusive In- und Outfield im Jahr 2020 in einem sehr guten Zustand. Bei der Pflege des Infields ist der SV Lindenberg allerdings an seine Grenzen gestoßen, da hierfür eine spezielle Pflege notwendig ist. Für die Stadt wäre bei einer Aufhebung des Vertragsverhältnisses die Pflege der Außenanlagen komplett zu übernehmen. Unterhaltungszuschüsse für die Außensportanlagen wie z. B. Weitsprunganlage, Laufbahn und die Baseball-Spielfelder an den SV Lindenberg würden ab 2023 nicht mehr gewährt werden.
Es wird empfohlen, den bestehenden Überlassungs- und Mietvertrag zum 31.12.2022 aufzuheben und mit dem SV Lindenberg einen Nutzungsvertrag über die Sportanlage Lindenberg abzuschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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