Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19876-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Eignung für Photovoltaik
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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08.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage des Stadtbezirksrats im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue (zur
Beantwortung am 08.11.2022) der CDU/FDP-Fraktion vom 25.10.2022 (Drs. 22-19876) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Information zur Eignung von Gebäuden für die Nutzung von Photovoltaik wird kostenlos über das städtische Solardachkataster auf der Homepage der Stadt (s. nachfolgenden Link) zur Verfügung gestellt. Die grundsätzliche Eignung wird dort in vier Kategorien von gut geeignet bis nicht geeignet ausgewiesen. Neben dieser klassifizierten Grundaussage, lassen sich auch individuelle Berechnungen abfragen.
(https://www.braunschweig.de/leben/umwelt_naturschutz/klima/solarkataster/solarkataster.php).
Die Eignung von Straßen für die Nutzung von Photovoltaik wird dort nicht dargestellt. Nach Kenntnis der Verwaltung, befindet sich die Nutzung von PV-Modulen als Straßenbelag derzeit noch im experimentellen Stadium. Im Vergleich zu Aufdach-PV oder Freiflächen-PV ist von sehr hohen spezifischen Kosten auszugehen, die eine wirtschaftliche Nutzung deutlich erschweren. Zunächst sollte der Fokus auf der Ausschöpfung der freien Dachflächenpotentiale erfolgen, die effizienter erschlossen werden können.
Einen Sonderfall mit hohem Synergiewert stellt die Nutzung von Parkplatzflächen zur Gewinnung von Solarenergie dar („Parkplatz-PV“). Bereits versiegelte Parkplatzflächen können dabei mit PV-Modulen überdacht und zur Energiegewinnung genutzt werden. Der gewonnene Strom kann zum Betrieb von Ladepunkten zur Förderung der eMobilität genutzt werden. Gleichzeitig erfüllen Parkplatz-PV-Einrichtungen wichtige Zusatzfunktionen als Schattenspender oder Schutz vor Witterungseinflüssen für die darunter geparkten Fahrzeuge. Aktuell liegen der Verwaltung jedoch keine Informationen über konkrete Projektvorhaben oder diesbezügliche Planungen im Stadtbezirk 322 vor.
Zu 2:
Seit 2012 fördert die Stadt Braunschweig verschiedene Formen der Photovoltaik und der Solarthermie über ein eigenes Förderprogramm. In diesem Jahr wurden vom Rat der Stadt Braunschweig Fördermittel in Höhe von 500.000 € zur Verfügung gestellt. Die Kriterien zur jeweiligen Förderung werden regelmäßig unter Berücksichtigung der Bundes- und Landesförderungen angepasst. Der Entwurf für die Förderrichtlinien des kommenden Jahres inklusive Erläuterungen befindet sich gegenwärtig im Gremienlauf (Drucksache 22-19759). Grundlegende Informationen zu den Förderungen sind auf der Homepage der Stadt veröffentlicht, die Energieberatung der Stadt berät darüber hinaus kostenlos Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger.
(https://www.braunschweig.de/leben/umwelt_naturschutz/klima/foerdermoeglichkeiten/foerder_regen_energie_bs.php )
