Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19866-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufmerksamkeitsbeeinflussung von Verkehrsteilnehmer/-innen auf verkehrliche Situationen durch LED-Werbetafeln im Straßenbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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08.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU/FDP-Gruppe vom 25.10.2022 (22-19866-01) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Derzeit sind 2 LED-Werbeanlagen an der Gifhorner Straße in Höhe der Grundstücke 69 und 145 genehmigt, die in den Straßenverkehr einwirken.
Zu Frage 2:
Es ist die Errichtung einer LED-Anlage auf einem privaten Grundstück (Hansestraße 88) beantragt. Die Anlage soll in einem größeren Abstand zur Verkehrsfläche errichtet werden. Umrüstungen vorhandener Werbeanlagen in LED-Anlagen sind derzeit nicht beantragt bzw. sind Planungen dazu nicht bekannt. Die Genehmigung solcher Anlagen stellt regelmäßig ein Geschäft der laufenden Verwaltung dar.
Zu Frage 3:
Der Verwaltung liegen keine Rückmeldungen bzw. Erfahrungswerte bezüglich Unfall- und Gefahrensituationen infolge von Ablenkung der Verkehrsteilnehmer vor. Dies betrifft sowohl die LED-Anlagen im Stadtbezirk Nördliche Schunter-/Okeraue als auch das gesamte Stadtgebiet.
