Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19888-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Status eines Grundstücksabschnittes auf der ehemaligen Grasseler Straße südlich des Flughafenareals
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0600 Baureferat
- Beteiligt:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
08.11.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage der BIBS-Fraktion beantwortet die Verwaltung wie folgt:
Zu 1) Nein. Der in der Anfrage hinterfragte Grundstücksabschnitt ist Teil der ehemaligen Landesstraße L 293. Die Landesstraße wurde zum 01.06.2011 durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Wolfenbüttel, eingezogen. Die Veröffentlichung erfolgte im Nieders. Ministerialblatt Nr. 18/2011. Der Flughafen hat den Teil der ehemaligen Landesstraße vom Land erworben.
Der südliche Abschnitt der ehemaligen Landesstraße L 293, südlich des Zaunes mit einer Länge von ca. 100 m bis zur Tiefen Straße (Flurstück 365/5) wurde mit Datum 01.01.2013 zur Gemeindestraße abgestuft.
Die Entscheidung wurde von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Hannover, getroffen, nachdem die Stadt Braunschweig gegen die Umstufung interveniert hatte und der Vorgang dem zuständigen Ministerium zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wurde. Dieses hat seine Befugnisse auf die Landesbehörde übertragen.
Die Veröffentlichung erfolgte im Nieders. Ministerialblatt Nr. 45/2012. Dieser Teil der Straße befindet sich außerhalb des Zaunes und ist jedermann zugänglich. Er ist auch heute noch als Gemeindestraße gewidmet.
Zu 2) Über die Umstufung des südlich des Zaunes befindlichen Abschnittes der ehemaligen Landestraße zur Gemeindestraße erfolgte eine Information der Gremien mit der Mitteilung Drs.-Nr. 12758/12.
Zu 3) Da es sich bei der hinter der Zaunanlage befindlichen Grundstücksfläche um das Flurstück 384/223 handelt, das sich gänzlich im Eigentum der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH befindet, kann der Eigentümer über sein Flurstück frei verfügen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
251 kB
|
