Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19790-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommende Brandschutzmaßnahmen an Braunschweiger Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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09.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der BIBS-Fraktion vom 19.10.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1.:
In den vergangenen Jahren haben sich die baurechtlichen Anforderungen an den Brandschutz in Schulen geändert. Insbesondere sind die Anforderungen an die baulichen Rettungswege gestiegen. Da ein Großteil der Schulen viele Jahrzehnte alt ist, genügen die Bestandsgebäude häufig nicht mehr den gesetzlichen veränderten bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Die erforderliche Maßnahmen zur Ertüchtigung ergeben sich aus fortlaufenden Brandschauen und resultierenden bauordnungsrechtliche Anordnungen. Im Ergebnis handelt es sich um zwingend erforderliche Maßnahmen zur Herstellung der gesetzlich festgelegten Sicherheit auf dem Gebiet des Brandschutzes.
Zu Frage 2:
Brandschutzmaßnahmen in Schulen
Haushaltsjahr umgesetzte Gesamtaufwendungen
2018 2,5 Mio. €
2019 2,1 Mio. €
2020 4,2 Mio. €
2021 4,1 Mio. €
2022 bislang 2,9 Mio €
Zu Frage 3.:
Die erforderlichen Gesamtkosten für die brandschutztechnische Ertüchtigung wurden unter Berücksichtigung des Brandschutzkonzeptes für die Gesamtsituation der Liegenschaft ermittelt.
Umfang und Komplexität der erforderlichen Maßnahmen wie:
- brandschutztechnisch erforderlicher Rückbau der Unterdecken in den Fluren
zzgl. Beleuchtung
- Ertüchtigen/Austausch von Bestandstüren unterschiedlicher
Bestandsgrößen und Einbausituationen
- Ertüchtigung/Erneuerung der Türen zum Treppenhaus
- Brandmeldeanlage incl. Sprachalarmierung
- Erweiterung der Sicherheitsbeleuchtung
- sonstige Maßnahmen wie Schottungen etc.
ergaben im Rahmen der Bedarfsplanung den Mittelbedarf in genannter Höhe.
Die Kosten sind das Ergebnis weiterer Abstimmungen mit der Schulleitung und Fortschreibung der Planung.
Die voraussichtlichen (im HH eingestellten) hohen Kosten beinhalten auch Ausweichquartiere zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung. Zu berücksichtigen sind hierbei die Herausforderungen einer Grund- bzw. Förderschule mit geistig und körperlich eingeschränkten Kindern.
