Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19904-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand zur Realisierung des Postgleisweges
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0617 Referat Stadtgrün-Planung und Bau
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Dezernatsplanung, Recht und Stadtbezirke; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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09.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion BIBS vom 26.10.2022 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1 und 3:
Nach Aufgabe der Eisenbahnwerkstatt der Deutschen Bahn (DB) am Brodweg, war die DB bemüht eine adäquate Nachnutzung des Geländes, wozu auch die Zufahrt und die an den Bahnkörper angrenzenden Flächen gehören, zu finden. In dieser Zeit konnte die Stadt trotz kontinuierlicher Bestrebungen keine Entscheidung bezüglich einer Nachnutzung eines Flächenanteils für den sogenannten Postgleisweg erwirken.
Im Jahr 2019 hat die Fa. „RailAdventure“ dann die zu der ehemaligen Eisenbahnwerkstatt gehörenden Bahnanlagen von der DB erworben. Die angrenzenden Flächen wurden ebenfalls von diesem Eisenbahnbetrieb mit genutzt. Die Stadt versuchte parallel weiterhin mit der DB zumindest eine Einigung über eine Gestattung zwecks Nutzung für den Postgleisweg zu erwirken, obwohl sich bereits abzeichnete, dass „RailAdventure“ auch die angrenzenden Flächen, welche für die Wegeführung des Postgleises in Betracht kamen, immer intensiver in Nutzung nahm.
Bei den in Rede stehenden Flächen und dem ehemaligen Postgleis handelt es sich um für Eisenbahnbetriebszwecke gewidmete Flächen. Im § 23 AEG (Allgemeines Eisenbahngesetz) ist geregelt, dass eine Freistellung von Eisenbahnbetriebszwecken nur erfolgen kann, wenn „…langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist“. Der DB war das Interesse zur Wiederinbetriebnahme dieser Infrastruktur schon bekannt. Mit Verweis auf den bereits vollzogenen Verkauf der Flächen durch die DB und der mit dem definierten Nutzungszweck konformgehenden bahnaffinen Nutzung, wird durch die DB nunmehr keine Möglichkeit gesehen, den Postgleisweg zu realisieren.
Zu Frage 2:
Die ursprünglich für die Realisierung des Postgleisweges seinerzeit mit 1,18 Mio. € angenommenen Kosten werden nach wie vor für bereits projektierte Maßnahmen im Bereich des südlichen Ringgleisschlusses aufgrund zu erwartender Kostensteigerungen eingesetzt werden. Allerdings ohne Herstellung des Postgleisweges. Eine entsprechende Mitteilung dazu zur Information der Gremien ist bereits in Vorbereitung.
