Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18199-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Standorte für E-Ladestationen im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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10.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.: Im Rahmen des Konzessionsvertrages mit BSIENERGY (KOM|DIA) ist es vorgesehen, bis Ende 2028 bis zu 500 neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum einzurichten.
In einem ersten Ausbauzyklus bis Ende 2024 wird eine flächendeckende Grundversorgung mit jeweils 2 AC-Ladepunkten (bis zu 22 KW) pro statistischem Bezirk (insgesamt 148 Ladepunkte) hergestellt. In weiteren Ausbauschritten erfolgt die Umsetzung bedarfsorientiert ggf. mit DC-Ladesäulen mit einer Ladeleistung von mindestens 50 KW (Schnellladen). Zum gegenwertigen Zeitpunkt identifiziert die KOM|DIA schrittweise anhand von verkehrs- und stadtplanerischen Kriterien geeignete Standorte. Für die statistischen Bezirke 66 Hondelage, 67 Dibbesdorf, 68 Volkmarode sowie 69 Schapen wurden bisher noch keine potentiellen Standorte festgelegt.
Zu 2.: Zurzeit existieren zwei Förderprogramme hinsichtlich der Beschaffung und Inbetriebnahme von E-Ladestationen, von denen u. a. Privatpersonen Gebrauch machen können:
- Das vom BMDV in seiner Förderrichtlinie im Sommer 2021 neu aufgelegte Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ (Bund, Ende 2025).
- Das Förderprogramm der KfW 440 für private Ladestationen für Elektroautos an Wohngebäuden, Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladesäulen (voraussichtlich Ende 2023).
Nach Konzessionsvertrag hat die KOM|DIA das Exklusivrecht, Ladesäulen für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum zu errichten und zu betreiben. Sollte die KOM|DIA einzelne Standorte ausschließen, besteht für Private grundsätzlich die Möglichkeit, Ladesäulen im öffentlichen Raum an den von der KOM|DIA ausgeschlossenen Standorten nach Gestattung durch die Stadt zu installieren.
Für die Installation und den Betrieb öffentlich zugänglicher Ladesäulen auf Privatgrund sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich.
