Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19929-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der SPD-Fraktion vom 29.10.2022 (22-19929) beantwortet die Verwaltung wie folgt:

 

Wie bereits mehrfach berichtet, trifft der Fachkräftemangel inzwischen viele Verwaltungsbereiche, hierbei ist allerdings auch festzustellen, dass der Sozial- und Erziehungsdienst und hier wiederum die Kindertagesstätten besonders betroffen sind mit derzeit etwa 9 % unbesetzter Stellen. Zu konstatieren ist wiederum auch, dass sich die Situation über die vergangenen Jahre schleichend verschlechtert und die Auswirkungen der Corona-Pandemie eine zusätzliche negative Wirkung entfaltet haben. Vor dem Hintergrund hat die Verwaltung in der Vergangenheit schon eine Reihe von Gegenmaßnahmen ergriffen (z. B. Ausschöpfung aller tarifrechtlicher Möglichkeiten, Firmenticket, Hansefit, etc.). Zusätzlich sind die politischen Gremien bereits im Jahr 2015 dem Vorschlag der Verwaltung r die Kindertagesstätten sowie im ASD gefolgt, dort mehr unbefristete Beschäftigungen anzubieten als tatsächlich Planstellen zur unbefristeten Besetzung zur Verfügung stehen (s. DS 15-00625).

 

Vor dem Hintergrund der immer schwieriger werdenden Situation nimmt die Verwaltung jeden konstruktiven Hinweis für weitere Gegenmaßnahmen dankend auf. So zeigt doch der in der Anfrage verbundene Hinweis auf das Konzept der Stadt Aachen, dass die dortige Situation absolut vergleichbar ist mit der in Braunschweig und hier wie da wurden in den letzten Jahren bereits zahlreiche zusätzliche Maßnahmen zum Personalerhalt und zur Personalgewinnung eingeleitet.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es bedauernswert, dass es in Niedersachsen leider nicht die glichkeit gibt, eine praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher anzubieten, da es an einer landesrechtlichen Regelung fehlt. Es bestehen jedoch sowohl seitens des Niedersächsischen Städtetages als auch des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen Bemühungen eine solche landesrechtliche Regelung zu initiieren. Diese Bemühungen werden von der Stadt Braunschweig voll unterstützt, da diese Ausbildung ein wesentlicher Schlüssel zur Verbesserung der Personalsituation im Sozial- und Erziehungsdienst re.

 

Dies zusammenfassend vorausgeschickt wird zu den Fragen wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Weite Teile des Konzeptes der Stadt Aachen werden bei der Stadt Braunschweig bereits umgesetzt. So besteht hier bereits seit Jahren in den städtischen Kindertagesstätten neben der Personalausfallreserve für die pädagogischen Fachkräfte im Umfang von insgesamt etwa 57 Vollzeitstellen auch eine Ausfallreserve für die hauswirtschaftlichen Kräfte, zurzeit im Umfang von ca. 9 Vollzeitstellen.

 

Über das Konzept der Stadt Aachen hinaus bietet die Stadt Braunschweig seit 2018 den Kinderpflegerinnen oder -pflegern bzw. Sozialassistentinnen und -assistenten die Möglichkeit der berufsbegleitenden Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher. Dabei gelten die Präsenzzeiten an der jeweiligen schulischen Einrichtung als Arbeitszeit.

 

Seit letztem Jahr besteht für interessierte Erzieherinnen und Erziehern die Möglichkeit, ein berufsbegleitendes Studium der Sozialen Arbeit zu absolvieren. Die Stadt übernimmt die Semesterbeiträge und Studiengebühren. Zudem sind erforderliche Präsenzzeiten von Montag bis Freitag Arbeitszeit (s. DS 21-16841).

 

In diesem Jahr erfolgte erstmals eine Stellenausschreibung für eine berufsbegleitende Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin oder zum sozialpädagogischen Assistenten, mit der 21 neue Kräfte gewonnen werden konnten.

 

Regelmäßig werden ca. 35 Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten sowie 27 Kräfte im Freiwilligen Sozialen Jahr und 8 Kräfte im Bundesfreiwilligendienst in den verschiedenen Bereichen des Sozial- und Erziehungsdienstes beschäftigt.

 

 

Zu Frage 2:

Die Möglichkeiten von berufsbegleitenden Qualifikationen werden in Abstimmung mit dem Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie derzeit auf allen Ebenen ausgeschöpft. Ausweitungsmöglichkeiten werden regelmäßig geprüft. Aktuell wird die Möglichkeit der Einführung eines dualen Studiums der Sozialen Arbeit geprüft.

 

 

Zu Frage 3:

Eine Übernahmegarantie für Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten bei fachlicher und persönlicher Eignung besteht bisher nicht. Von den etwa 35 Praktikantinnen und Praktikanten pro Jahr werden dennoch ca. 8 Kräfte im Rahmen von verwaltungsinternen Stellenbesetzungsverfahren übernommen. Eine generelle Übernahmezusagennte zur Arbeitgeberattraktivität, Personalbindung sowie zur Deckung zukünftiger Personalbedarfe beitragen und wird deshalb in Abstimmung mit den Einsatzbereichen, insbesondere den Fachbereichen 50 Soziales und Gesundheit und 51 Kinder, Jugend und Familie, geprüft.

 

 

Abschließend weise ich noch darauf hin, dass im Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie aktuell eine Task Force Fachkräftemangel unter Beteiligung des Fachbereichs 10 Zentrale Dienste eingerichtet wird. Diese soll die bestehenden Möglichkeiten überprüfen und weitere Maßnahmen zur Gewinnung und zum Erhalt von Fachkräften initiieren. Hier wird insbesondere eine Übernahmegarantie von Anerkennungspraktikanten als zusätzliche Möglichkeit der Personalgewinnung zu erörtern sein.
 

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