Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19902-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einplanung von Mitteln im Doppelhaushalt 2023/2024 zum Erwerb des Grundstücks der Justizvollzugsanstalt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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10.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkungen
Die Bausubstanz der Justizvollzugsanstalt Rennelbergstraße ist weitgehend marode. Die meisten der bestehenden Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Eine genaue Erhebung der Bausubstanz, aus der der Bauzustand und die denkbaren Nutzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes und der Anforderungen an eine Wirtschaftlichkeit hervorgehen, liegt nicht vor.
Insgesamt ist zu erwarten, dass auf dem Gelände ein multifunktionales Nutzungskonzept verwirklicht werden kann, bestehend aus Wohnungen, Gastronomie, Dienstleistungen (z.B. Schülerhilfe), sonstigem nicht störenden Gewerbe (z.B. Büros) und sonstigen freien Berufen (z.B. Arztpraxen, Steuerberater), Beherbergungsbetrieb (z.B. Hostel). In diesem Rahmen könnten hier grundsätzlich auch Gemeinbedarfseinrichtungen untergebracht werden, sofern ein entsprechender Bedarf besteht (z.B. Nachbarschaftszentrum, Kindertagesstätte).
Aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen mit den sanierungsbedürftigen und teilweise denkmalgeschützen Gebäuden eignet sich das Gelände nicht für einen Erwerb durch die Stadt Braunschweig, da die Stadt Braunschweig nicht als Projektentwicklerin auftritt.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Frage 1
Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind keine Mittel für den Erwerb des Grundstücks der Justizvollzugsanstalt Rennelbergstraße eingeplant.
Frage 2
Es sind keine Mittel eingeplant, weil ein Ankauf nicht absehbar ist (s. „Vorbemerkungen“).
Frage 3
Für den Bereich der JVA und angrenzende Flächen wird der Bebauungsplan „Rennelbergstraße“, AP 26, aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Jahr 2018 gefasst. Im Rahmen dieses Verfahrens kann ermittelt und entschieden werden, ob in den Gebäuden bzw. auf dem Gelände der JVA oder auf anderen Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Flächen für ein Nachbarschaftszentrum gesichert werden sollen. Die Sicherung kann über Festsetzungen im Bebauungsplan und/oder vertraglich erfolgen.
