Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19870-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Beim Anteil von Frauen in Führungspositionen zählt jedes Prozent!
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
10.11.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Gleichstellungsplan wird gemäß dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) erstellt. Die hierfür vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bereitgestellten Arbeitshilfen finden Beachtung. Die statistischen Auswertungen basieren im Gleichstellungsplan auf den Arbeitsvolumina der Belegschaft, den Vollzeitäquivalenten. Die Daten werden zum Stichtag 30. Juni des jeweils zu betrachtenden Jahres erhoben.
Die statistischen Auswertungen zum Haushaltsplanentwurf erfolgen pro Person, zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
Aufgrund der unterschiedlichen Datenbasis und des nicht gleichen Erhebungsstichtags haben sich geringfügige Abweichungen, hier des Anteils von Frauen in Führung, ergeben.
Insofern sind beide Zahlen korrekt.
Zu Frage 2:
Im Haushaltsplan der Stadt Braunschweig werden die Produktkennzahlen für den Anteil von Frauen in Führungspositionen prozentual ausgewiesen. Grundlage der Berechnung hierfür ist der Anteil der Frauen in den entsprechenden Positionen im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. Die Plan- und Ist-Zahl für das Jahr 2019 beträgt 43 %. Auch für das Jahr 2021 ist die Plan- und Ist-Zahl mit 44 % deckungsgleich ausgefallen.
