Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19539-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Digitalisierung der Verwaltung: Wird das Ziel des Onlinezugangsgesetzes erreicht?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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zur Kenntnis
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10.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 02. September 2022 (22-19539) wird wie folgt Stellung genommen:
zu Frage 1:
Welche und wie viele Leistungen gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) digital angeboten werden müssen, beruht auf einer Bestandsaufnahme des IT-Planungsrates auf der Grundlage des Leistungskatalogs der öffentlichen Verwaltung (LeiKa). Im Rahmen dieser umfassenden Betrachtung der deutschen Verwaltungsleistungen wurden etwa 575 gemäß OZG zu digitalisierende Leistungen identifiziert (OZG-Umsetzungskatalog) und verschiedenen LeiKa-Typen (Bund, Land, Kommune) zugeordnet sowie Regelungs- und Vollzugskompetenzen dokumentiert. Hinter den 575 OZG-Leistungen verbergen sich ca. 5.252 LeiKa-Leistungen. Um dies zu verdeutlichen, beinhaltet z. B. die OZG-Leistung „Schülerbeförderung“ folgende LeiKa-Leistungen:
- Schülerbeförderung Erstattung der Kosten in begründeten Ausnahmefällen
- Schülerbeförderung Erstattung der Kosten für Behinderte und Kranke
- Schülerbeförderung
- Schülerbeförderung Erstattung der Kosten bei Überschreitung der Mindestentfernung
- Schülerbeförderung Erstattung
- Schülerbeförderung Durchführung
Dementsprechend sind in der Stadtverwaltung Braunschweig ca. 2.200 LeiKa-Leistungen zu digitalisieren. Vor diesem Hintergrund wurde von einer Überarbeitung der damaligen Listen abgesehen, da diesen nicht diese Systematik zu Grunde liegt.
Zur Umsetzung des OZG wird die Stadt Braunschweig ein Serviceportal (service.braunschweig.de) bereitstellen, das voraussichtlich Ende November 2022 in Betrieb gehen wird. Mit der Inbetriebnahme dieses Portals werden ca. 100 Dienstleistungen angeboten, die sich teilweise aus mehreren LeiKa-Leistungen zusammensetzen. Von diesen Dienstleistungen können ca. 50 online eingereicht werden. Die übrigen Dienstleistungen werden u.a. über ein anderes Portal zugänglich gemacht oder stehen als Download zur Verfügung. Die Nutzung der Dienstleistungen kann entweder anonym oder über eine Anmeldung am Servicekonto Niedersachsen abgewickelt werden.
zu Frage 2:
Wie bereits mehrfach in verschiedenen Medien berichtet, ist eine vollständige Umsetzung des OZG bundesweit nicht realistisch. Dies hat unterschiedliche Ursachen z. B.:
- weiterhin bestehendes Schriftformerfordernis,
- fehlende Vereinheitlichung und Standards, vor allem Schnittstellen für den Datenaustausch,
- jedes Land, jeder IT-Dienstleister hat seine eigene Idee entwickelt, wie die Online-Dienste an die jeweiligen Fachverfahren angebunden werden, zum Teil werden proprietäre Standards genutzt,
- „Einer-für-Alle-Leistungen“ (EfA) die in anderen Bundesländern entwickelt wurden stehen nicht zur Verfügung oder können technisch nicht genutzt werden,
- Reform des Registermodernisierungsgesetzes, um den Anforderungen eines Once-Only-E-Government gerecht zu werden stehen noch aus,
- Fachverfahren bieten keine Frontend-Lösungen für die Beantragung an,
zu Frage 3:
Monetäre Einsparpotenziale lassen sich in dem ersten Schritt nicht generieren, da überwiegend auf Antragsprozesse zurückgegriffen wurde, die bereits vorlagen bzw. mit geringem Aufwand realisiert werden konnten. Die Digitalisierung wird in Braunschweig auch nach Ablauf der Umsetzungsfrist fortgeführt werden, um bestehende Dienste weiterzuentwickeln, neue Leistungen verfügbar zu machen und Prozesse zu optimieren. Die vom OZG aufgestellten Mindestanforderungen haben die Erreichbarkeit der Behörden im Fokus. Für den weiteren Prozessweg nach der Antragstellung enthält das OZG kaum Vorgaben. Aber gerade hier steckt das größte Potenzial der Digitalisierung für die Steigerung der Effizienz in der Stadtverwaltung.
