Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-20035
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zum Kinderschutz und der Entwicklung der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2020/2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Beteiligt:
- 0150 Gleichstellungsreferat
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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23.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der vorliegende Bericht „Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz“ gibt Auskunft über die Tätigkeiten der Abteilungen „Allgemeine Erziehungshilfe“ (51.1) und „Eingliederungshilfe und Fachdienste“ (51.2).
In der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe werden die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes in fünf sozialräumlich orientierten Teams geleistet und die Betreuung von Pflegekindern in ihren Pflegefamilien wahrgenommen. Beide Abteilungen des Fachbereiches stellen den kommunalen sozialen Basisdienst der jugendhilflichen Versorgung sicher.
Die Abteilung „Eingliederungshilfe und Fachdienste“ (51.2) erfüllt seit 1. April 2021 die gesetzlich geregelten Aufgaben für die Eingliederungshilfe gemäß SGB VIII und SGB IX und für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Darüber hinaus werden neben den präventiven Aufgaben der Frühen Hilfen, die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren sowie der städtischen Betreuungseinrichtungen im Kinder- und Jugendschutzhaus und der Integrationshilfe sichergestellt.
Die stadtinterne Projektgruppe zur „Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes“ hat in 2020 entschieden, für die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung ein Haus der Eingliederungshilfe zu schaffen und im „Haus der Eingliederungshilfe“ entschieden und somit in den Organisationsstrukturen innerhalb der Fachbereiche 50 und 51 dahingehend geändert, dass die Zuständigkeit für alle zum 1. April 2021 betroffenen Kinder und Jugendlichen mit seelischer, körperlicher und geistiger Behinderung im Alter U 18 bzw. bis zum Ende der Schulzeit beim Fachbereich 51 liegt und bei den über 18-jährigen (Ü 18) die Zuständigkeit in bisheriger Form beim Fachbereich 50 fortgeführt wird. Mit dieser Entscheidung ging die Zuständigkeit für ca. 600 Kinder und Jugendliche im Leistungsbezug der Eingliederungshilfe aus dem Rechtskreis des SGB IX an die Stelle Eingliederungshilfe über, die in zwei Sachgebiete gemäß dem SGB VIII und SGB IX untergliedert ist.
Im vorliegenden Bericht werden neben bundesweiten Entwicklungen auf Datenbasis des statistischen Bundesamtes, Ergebnisse aus dem „Interkommunalen Vergleichsring mittlerer Großstädte zum Bereich Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und Schutzmaßnahmen“ (IKO) für das Jahr 2021, sowie die Braunschweiger Fallzahlen aus dem Jahr 2022 betrachtet.
- Gesellschaftliche Situation
Die Corona Pandemie der vergangenen zwei Jahre stellte einen Belastungstest für Menschen aller Altersgruppen dar. Während zu Beginn der Pandemie der Fokus vorrangig auf der Infektionsvermeidung lag, rückte nach und nach auch die psychische Gesundheit in den öffentlichen Fokus. Dabei bildete sich ab, dass Kinder und Jugendliche auf die pandemiebedingten Maßnahmen besonders stark reagieren. In der JuCo-Studie berichten Kinder und Jugendliche seit Pandemiebeginn über mehr Stress in der Schule, während gleichzeitig weniger Ausgleich durch Freizeitmöglichkeiten oder Kontakt zu Gleichaltrigen möglich ist. Insgesamt kann ein deutlicher Anstieg psychopathologischer Symptomatik verzeichnet werden. Daten der Copsy-Studie zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zeigen, dass sich das Risiko für psychische Auffälligkeiten seit Beginn der Corona-Pandemie um das 1,5 fache erhöht hat. Symptome der Hyperaktivität, emotionale Probleme, Verhaltensauffälligkeiten sowie psychosomatische Beschwerden haben deutlich zugenommen. Klinisch auffällige Depressions- und Angstsymptome haben sich seit Pandemiebeginn gar verdoppelt.
Eltern berichten von einem erhöhten Stresserleben durch die Mehrfachbelastung von Kinderbetreuung, Homeschooling und Homeoffice, was das Risiko für schädigendes Erziehungsverhalten erhöhte.
Die Kinder- und Jugendhilfe ist hinsichtlich ihres Arbeitsmodus in besonderer Weise gefordert. Die dominierende Bewältigungsstrategie der Corona-Pandemie, die Einschränkung von sozialen Kontakten bzw. das Abstandhalten trifft die Kinder- und Jugendhilfe in ihrem Kern. Die Stärkung von sozialen Netzwerken, Kommunikation, Beziehungs- und Vertrauensaufbau mit den Adressaten stehen im Zentrum psychosozialer Dienstleistungsarbeit. Sie sind gleichsam die „Technologien“, über die die Ziele und Funktionen der Kinder- und Jugendhilfe erreicht werden sollen. Die Kinder- und Jugendhilfe ist dazu gezwungen, zur Realisierung ihres Auftrags alternative Wege der Kommunikation und Interaktion zu erschließen und zu nutzen.
Daraus resultieren für Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe zahlreiche Herausforderungen, etwa die Neuregelung von Arbeitsprozessen, die Bereitstellung technischer Infrastruktur, die Klärung von Datenschutzfragen oder die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung.
In Braunschweig senkte sich die Anzahl der ambulanten Hilfen leicht, die Inanspruchnahme der stationären Hilfen stieg hingegen leicht an. Im Bereich der Eingliederungshilfe ist ein deutlicher Anstieg im Bereich der schulischen Unterstützung (SGB VIII) und der Frühförderung (SGB IX) festzustellen.
- Entwicklung der Hilfen zur Erziehung / der Eingliederungshilfe / unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten/Ausländer
2.1 Fallzahlenentwicklung unbegleitete minderjährige Geflüchtete/Ausländer (umA)
Neben der jugendhilflichen Versorgung der Braunschweiger Kinder und Jugendlichen durch die Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe, nimmt die Abteilung „Eingliederungshilfe und Fachdienste“ die Versorgung der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten sowie die jugendhilfliche Versorgung wahr.
Entsprechend dem Bundestrend ist die Fallzahlentwicklung 2021 in diesem Aufgabenbereich auf einem andauernden niedrigen Niveau geblieben. So erreichten im Jahr 2021 nur 61 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Braunschweig. Das entspricht den Fallzahlen aus 2020 aber nur etwa 50 % des Jahresdurchschnitts der Vorjahre.
Bei allen jungen Menschen wurde eine qualifizierte Inaugenscheinnahme durchgeführt. In einigen Fällen wurde eine medizinische Altersuntersuchung veranlasst. Demnach wurden 36 % der hier Ankommenden als Volljährige eingestuft und 64 % als Minderjährige. Dies entspricht ebenfalls den Durchschnittswerten der Vorjahre.
Im Jahr 2021 wurden im Ergebnis 12 Jugendliche der Stadt Braunschweig zugewiesen und die Versorgung durch stationäre Jugendhilfemaßnahmen veranlasst. Elf Jugendliche wurden auf andere Kommunen verteilt, sechs Kinder und Jugendliche verblieben im Familienverband mit ihren Verwandten und vier Jugendliche wurden zu anderen bereits zuständigen Jugendämtern zurückgeführt. Bei zwei Jugendlichen gab es eine Familienzusammenführung. Vier Jugendliche entzogen sich den Jugendhilfemaßnahmen.
Unter den 61 hier ankommenden jungen Menschen befanden sich acht weibliche Geflüchte. Bei vier Personen wurde Jugendhilfe eingeleitet und für eine Geflüchtete war bereits durch ein anderes Jugendamt eine Hilfe eingeleitet worden. Zwei Kinder verblieben mit ihren Geschwistern im Familienverband und eine Person wurde als volljährig eingeschätzt.
Seit März 2022 gab es keinen Anstieg der umA durch den Ukraine Konflikt. Grund dafür ist insbesondere die gemeinsame Flucht von Minderjährigen mit engen Verwandten oder Elternteilen gewesen.
Seit dem 4. Quartal 2022 ist jedoch ein signifikanter Anstieg zu verzeichnen. Bereits jetzt haben die Fachstelle für Geflüchtete 165 junge Menschen erreicht. Davon waren 26 Personen weiblich. Da Braunschweig bislangs eine Aufnahmeverpflichtung stets erfüllt hat, konnten 51 umA auf andere niedersächsische Kommunen verteilt. Elf Kinder und Jugendliche verblieben aufgrund von Verteilhindernissen in Braunschweig. Spätestens im ersten Quartal 2023 wird die Stadt aufgrund der dann unterschrittenen Aufnahmequote einen Großteil der hier ankommenden Minderjährigen versorgen müssen.
Bei den minderjährigen unbegleiteten Geflüchteten, die in Braunschweig verbleiben, ist die Zielrichtung der anschließenden Hilfen die Erlangung eines angemessenen Sprachniveaus, um einen Schulabschluss zu erwerben, eine Ausbildung oder ein Studium zu beginnen. Weiterführende Erziehungshilfen sollen den Integrationsprozess bis zum Beginn einer Ausbildung und der Verselbstständigung in eigenem Wohnraum unterstützen.
2.2 Fallzahlenentwicklung Eingliederungshilfe
In der Stelle „Eingliederungshilfe“ werden Ansprüche zur Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß SGB VIII und SGB IX geprüft. Dabei sind die sozialpädagogischen Fachkräfte in beiden Sachgebieten auch für alle anderen Belange des Familiensystems zuständig und stellen den Kinderschutz sicher.
Durch die Zunahme der psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen seit Beginn der Corona-Pandemie ist die Versorgungslage in den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken als auch bei den niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatrien und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten massiv angespannt. Für einen Ersttermin ist mit durchschnittlichen Wartezeiten von sechs Monaten zu rechnen. Da Leistungsanträge erst nach Vorliegen einer Diagnostik bearbeitet werden können, dauern die Verfahren entsprechend lange.
Ein deutlicher Anstieg im Bereich der Eingliederungshilfen gemäß SGB VIII, für seelische behinderte Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren, ist im Bereich der schulischen Teilhabe festzustellen und auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen. Durch das Homeschooling und der Beschulung in geteilten Klassen war zunächst ein Rückgang des Bedarfs erkennbar, der sich nach der vollumfänglichen Beschulung in Präsenz bei voller Klassenstärke und einem deutlichen Anstieg psychischer Beeinträchtigungen von Kindern und Jugendlichen auf die schulische Teilhabe auswirkt. Bedarfe für Leistungen wie Schulassistenzen, Lerntherapien bei vorliegender Legasthenie und Dyskalkulie sowie ambulanter Hilfe für die Herstellung einer Tagesstruktur bei Schulabsentismus sind deutlich gestiegen. Im Vergleich zu anderen Kommunen sind die Fallzahlen dennoch moderat, weil alternative Hilfen wie Schulcoachings eingeleitet werden können.
Der Bedarf an stationärer Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung gemäß § 35a SGB VIII hat sich in 2021 um einen Platz erhöht. Die Suche nach geeigneten Angeboten für diesen Personenkreis gestaltet sich allerdings aufgrund der massiven Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Erkrankungen zunehmend schwerer. Eine heimatnahe Unterbringung ist nahezu unmöglich und es werden bundesweit Träger der Jugendhilfe angefragt. Die Verweildauer in Inobhutnahmestellen wie dem städtischen Kinder- und Jugendschutzhaus beläuft sich inzwischen auf mehrere Monate.
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Vergleichskommunen kann auf der X-Achse
jeweils nur die Stadt Braunschweig aufgeführt werden.
Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX werden für Kinder mit seelischer Behinderung im Alter von 0-6 Jahren und für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung bis zum Ende der Schulpflicht gewährt. Die Bearbeitung erfolgt in einem multiprofessionelIen Team aus sozialpädagogischen Fachkräften und Verwaltungskräften. Für das neu gegründete Sachgebiet wurden mit dem Institut für Sozialplanung und Organisationsentwicklung die Bearbeitungsprozesse beschrieben und in Abstimmung mit dem Fachbereich 10 Bearbeitungszeiten hinterlegt.
Eine erste Auswertung hierfür ist erfolgt und dem Bedarf von vier zusätzlichen sozialpädagogischen Fachkräften und einer Verwaltungskraft konnte mit einem Stellenbesetzungsverfahren zum 1. November 2022 abgeholfen werden.
Die Ermittlung der Fallzahlen ist aufgrund der bisher fehlenden Fachanwendung mit Fallmanagement nur aus den Kostenstellen zu ermitteln, wenn Zahlungen für Leistungen geflossen sind.
Eine besondere Herausforderung stellt die stationäre Versorgung der Kinder und Jugendlichen mit geistiger Behinderung und massiven Verhaltensauffälligkeiten dar, weil es für diesen Personenkreis keine angemessenen Anschlussmaßnahmen nach der Schulpflicht gibt. Im Bereich der Erwachsenen ist dieser Leistungstyp nicht vorgesehen. Für einen im Dezember 2021 in Obhut genommenen Jungen mit geistiger Behinderung musste beispielweise für vier Monate eine 1:1 Betreuung im Kinder-und Jugendschutzhaus eingerichtet werden, bis ein Platz in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe gefunden werden konnte.
Ein deutlicher Anstieg des Fallaufkommens ist vor allem auch im Bereich der Entwicklungsverzögerungen mit drohender seelischer Behinderung bei Kindern im Alter von 0-6 Jahren zu verzeichnen, der ebenfalls auf die Auswirkungen der Corona Pandemie zurückzuführen ist. Die Versorgungslage mit Leistungen der Frühförderung und Integrationsplätzen in den Kitas ist derzeit durch die hohe Nachfrage sehr angespannt und mit Wartezeiten verbunden.
2.2 Kinder- und Jugendschutzhaus
Das Kinder- und Jugendschutzhaus als städtische Inobhutnahmestelle steht seit Dezember 2021 vor besonderen Herausforderungen. Die Regelplätze in den Jugendhilfeeinrichtungen sind langfristig zu einem hohen Prozentsatz mit unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten belegt. Gleichzeitig können Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche mit herausforderndem Verhalten von den Jugendhilfeträgern aufgrund des Fachkräftemangels nicht mehr vorgehalten werden.
Die Gruppenkonstellation im Kinder- und Jugendschutzhaus ist demzufolge gekennzeichnet von Kindern und Jugendlichen in einer Altersspanne vom Kleinkind bis hin zu fast volljährigen Jugendlichen, die alle besondere Verhaltensauffälligkeiten kennzeichnen. Ein Einsatz von zusätzlichem Sicherheitspersonal ist inzwischen durchgehend erforderlich, um den Schutz der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Gleichzeitig werden die Verweildauern der betreuten Kinder und Jugendlichen immer länger, weil Anschlussmaßnahmen nur schwer gefunden werden können und oft lange Zeit in Anspruch nehmen
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Belegung | 2020 |
2021 * |
Jugendamt Braunschweig | 84 | 72 |
Jugendamt innerhalb Niedersachsen | 30 | 16 |
Jugendamt außerhalb Niedersachsen | 2 | 11 |
Sonstige | 0 | 0 |
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Aufnahmen Gesamt | 116 |
99 |
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Aufnahmen Jugendamt außerhalb | 32 |
27 |
*bis Mitte April wurde nur ein Kind aus dem Personenkreis SGB IX betreut, sodass sich die Gesamtbelegung zum Vorjahr verringert. Die durchschnittliche monatliche Auslastung ist von 7 auf 9 gestiegen. | ||
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2.3 Jugendhilfe im Strafverfahren
Bezüglich der Strafverfahren bei Jugendlichen und Heranwachsenden erfolgte 2020 die gesetzliche Umsetzung der EU Richtlinie zur Stärkung der Verfahrensrechte von Kindern. Mit dieser Umsetzung wurde der pädagogische, erzieherische Ansatz des JGGs hervorgehoben. Damit einhergehend fand eine Intensivierung der Rolle der Jugendgerichtshilfe (heute Jugendhilfe im Strafverfahren) im gesamten Strafverfahren statt. Neue Aufgaben kamen hinzu; bereits bestehende wurden intensiviert. Dementsprechend wurden Arbeitsprozesse weiter- bzw. neuentwickelt.
Eine Neuerung durch die Gesetzesänderung ist besonders hervorzuheben. Demnach soll die Jugendgerichtshilfe/Jugendhilfe im Strafverfahren zu jedem Zeitpunkt der Verfahren prüfen, ob ein Jugendhilfebedarf besteht bzw. Jugendhilfe eine weitere Verfolgung des Strafverfahrens entbehrlich macht. Dementsprechend intensivierte sich im Berichtszeitraum die Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst. Im Jahr 2022 waren es bis zum jetzigen Zeitpunkt 15 Fälle, bei denen die Jugendhilfe im Strafverfahren bei der Konkretisierung des Hilfebedarfs mitwirkte.
Ein weiterer konsequenter Schritt in der Ausgestaltung des gesetzlichen Auftrags war die Umbenennung der Jugendgerichtshilfe in die Jugendhilfe im Strafverfahren, die zum 1. März 2022 erfolgte. Damit wird bereits in der Begrifflichkeit die Rolle hervorgehoben. Herrschte in der Jugendgerichtshilfe eher eine „Komm-Kultur“, bietet die Jugendhilfe im Strafverfahren vielfältige Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und richtet sich aufsuchend aus.
Rückblickend hat sich die Corona-Pandemie in diesem Arbeitsbereich besonders negativ auf die Dauer der Verfahren ausgewirkt. Gerade im Jugendverfahren soll schnellstmöglich nach Anklageerhebung die Hauptverhandlung stattfinden, damit für die Jugendlichen und Heranwachsenden ein Bezug zwischen Tat und Urteil mit möglichen Weisungen und Auflagen besteht. Da aber zeitweise keine Gerichtsverhandlungen stattgefunden haben, werden zum jetzigen Zeitpunkt teilweise Straftaten verhandelt, die im Jahr 2020 begangen wurden.
2.4 Frühe Hilfen
Entsprechend der getroffenen Regelungen zur Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8 a SGB VIII nach den Braunschweiger Verfahrensstandards ist eine Auswertung der Zusammenarbeit in Bezug auf Vereinbarungsstandards und Optimierungsmöglichkeiten von Verfahrensabläufen vorgesehen.
Die Evaluation des Zeitraums 2020/2021 umfasst für die Berichtsjahre insgesamt 147 Kindertagesstätten/Eltern-Kind-Vereine. Die einzelnen Einrichtungen gehören zu folgenden Trägern: Stadt Braunschweig, Ev. Luth. Probsteiverband, Caritas, AWO, Paritätischer Wohlfahrtsverband, DRK und sonstige freie Träger.
An der schriftlichen Befragung haben sich insgesamt 83 Vereinbarungspartner bzw.
56,5 v. H., beteiligt. Laut Rückmeldungen wurden im genannten Zeitraum 104 Kindeswohlgefährdungsfälle dokumentiert. In 68 Fällen wurde eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzugezogen. In 14 Fällen kam es zu einer akuten Kinderschutzmeldung an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD).
Neu im Repertoire der Frühen Hilfen ist nun an ausgewählten Standorten Braunschweigs das Infomobil „Frühe Hilfen on Tour“ täglich von Montag bis Freitag. Dieses bietet direkt vor Ort die Möglichkeiten zur Beratung individueller Anliegen, unbürokratische Vermittlung hilfreicher Ansprechpartner sowie umfassende Informationen zu Angeboten für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern. Ergänzend zum Team der Frühen Hilfen steht eine Fachkraft aus dem Gesundheitsbereich mit Rat und Tat zur Seite. Finanziell wird dieses Projekt durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ unterstützt.
Erziehungshilfen und familiäre Unterstützungsangebote
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) und der Eingliederungshilfe (EGH) wurden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung auch im zweiten Pandemiejahr stark gefordert. Zusätzlich verlangte die Gesetzesreform des SGB VIII im Juni 2021 mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugend-Stärkungsgesetzes (KJSG) eine Anpassung der Arbeitsstandards und stellte damit eine weitere Anforderung dar.
Als wesentlichste Entwicklung des letzten Jahres ist aber die Personalfluktuation, insbesondere in der Abteilung Allgemeine Erziehungshilfe zu bezeichnen. Die fordernden Arbeitsinhalte mit Kriseninterventionen, dem Kinderschutzauftrag und der damit verbundenen Garantenstellung und Garantenpflicht der Mitarbeitenden, stellen hohe Anforderungen an die fachlichen und persönlichen Kompetenzen der Fachkräfte. Da der Fachkräftemangel dazu führt, dass in den unterschiedlichsten sozialen Bereichen Fachkräfte gesucht werden, verlassen Mitarbeitende die Abteilungen um sich „stressfreiere“ und vermeintlich attraktivere Arbeitsfelder zu suchen, auch mit dem Ziel persönliche Belastungen zu reduzieren oder Familie und Beruf besser miteinander verbinden zu können.
Die daraus resultierenden Vakanzen in den Teams führen zu einer Belastung des Bestandspersonals aufgrund von Vertretungsleistungen und Einarbeitungen der Neuankommenden Mitarbeitenden, Unzufriedenheit und Beschwerden der Familien aufgrund der häufigen Zuständigkeitswechsel sowie Wartezeiten und letztendlich zu einem fachlichen Qualitätsverlust.
Als besonders negative Entwicklung ist im letzten Jahr zu beobachten, dass Klientinnen und Klienten gegenüber den Mitarbeitenden erheblich fordernder Auftreten und Hemmschwellen gegenüber den Fachkräften sinken, so dass Mitarbeitende von Beleidigungen und z. T. aggressiven Übergriffen betroffen waren.
Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter stehen folglich aktuell vor besonderen Herausforderungen bei der Erfüllung ihres Arbeitsauftrages Kinder, Jugendliche und Familien zu beraten, zu unterstützen sowie deren Teilhabe herzustellen und das Kindeswohl zu sichern.
3. Entwicklung der Hilfen zur Erziehung
3.1 Fallzahlenentwicklung
Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Daten zu den Hilfen zur Erziehung 2020 zählen bundesweit 963.000 erzieherische Hilfen für unter 27-jährige. Das sind rund 53.600 Fälle (-5%) weniger als im Vorjahr. Damit ist die Zahl dieser Unterstützungsleistungen nach einem kontinuierlichen Anstieg in den letzten Jahren erstmals seit 2008 zurückgegangen.
„Betrachtet man die Entwicklung der erzieherischen Hilfen in der aktuellen Dekade, so hat sich das Fallzahlenvolumen zwischen 2010 und 2020 kontinuierlich um insgesamt 11% erhöht (vgl. Abb. 1). Die Wachstumsdynamik hat sich in diesem Zeitraum nach der zwischenzeitlich starken Fallzahlenzunahme zwischen 2015 und 2017 aufgrund des massiv gestiegenen Hilfe- und Unterstützungsbedarfs von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) zwischen 2018 und 2019 wieder abgeschwächt, wenngleich 2019 der bisherige Höchststand erreicht wurde. Mit dem Rückgang der Fallzahlen zwischen 2019 und 2020 um 5% ist die Zahl erzieherischer Hilfen nach dem kontinuierlichen Anstieg in den letzten Jahren und seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 erstmals zurückgegangen“.[1]

Die allgemeine Entwicklung der Hilfen zur Erziehung wird innerhalb des IKO-Vergleichsrings ebenfalls als leicht rückläufig beschrieben. In sechs von den 14 teilnehmenden Kommunen (inkl. Braunschweig) ist zwischen 2020 und 2021 ein Rückgang der Inanspruchnahme zu verzeichnen. Für sieben Kommunen sind steigende Inanspruchnahmequoten festzustellen.
In den beiden Leistungssegmenten der ambulanten und stationären Hilfen zeichnen sich hingegen unterschiedliche Entwicklungen ab. Im ambulanten Bereich ist die Inanspruchnahme in den meisten Kommunen gestiegen (in sieben von 14 Kommunen), in drei Kommunen konstant geblieben. In Braunschweig und in einer weiteren Kommune ist die Inanspruchnahme geringfügig zurückgegangen. Im stationären Bereich ist der Trend nicht eindeutig. In fünf Kommunen sind Steigerungen zu beobachten während in sechs Kommunen (inkl. Braunschweig) die Inanspruchnahme gesunken ist.[2]
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Die folgende Abbildung verdeutlicht die in Anspruch genommenen andauernden und beendeten Hilfen, bezogen auf jeweils 10.000 der unter 21-jährigen[3] in Braunschweig. 
Abb.: Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zu Erziehung 2020[4]
„Mit einer Inanspruchnahme von 277 Punkten liegt Braunschweig deutlich unterem Durchschnittswert des IKO-Vergleichswertes von 370 Inanspruchnahmepunkten“, kommentieren Dr. Pothmann und A. Tabel die Werte des Jahres 2020[5].
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Vergleichskommunen kann auf der X-Achse
jeweils nur die Stadt Braunschweig aufgeführt werden.
Zu beobachten ist bei den Braunschweiger Hilfen zur Erziehung im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr 2020 ein minimaler Rückgang (0,79 % bezogen auf alle Hilfeformen). Ambulante, teilstationäre, stationäre Maßnahmen (gem. § 34 SGB VIII) sowie die Pflegeverhältnisse sind leicht rückläufig, wohingegen bei den stationären und ambulanten Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII ein leichter Zuwachs zu verzeichnen ist. Hier sind die Fallzahlen im stationären Bereich um eine Hilfe (+ 4 % im Vergleich zum Vorjahr) angestiegen und im ambulanten Bereich um 3,57 % angestiegen (entspricht 5 Hilfen).
Innerhalb des ambulanten Segmentes ist der Rückgang bei den familienorientierten Hilfen (§ 31 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe) deutlich höher (- 9,74 %) als im Vergleich zu den einzelfallbezogenen Hilfen (§§ 30/35 SGB VIII, Erziehungsbeistandschaft/Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung). Dieser Trend bildet sich auch im IKO-Vergleichsring ab, der Rückgang bei den einzelfallbezogenen Hilfen verläuft moderater[6].
3.2 Ambulante Hilfen zur Erziehung
Die Inanspruchnahme bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung hat sich gegenüber
dem Jahr 2021 leicht abgesenkt, wie die folgende Grafik zeigt:



Abb.: Inanspruchnahme von ambulanten Leistungen[7]
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Vergleichskommunen kann auf der X-Achse
jeweils nur die Stadt Braunschweig aufgeführt werden.
Die Entwicklung in den verschiedenen Hilfeformen verläuft unterschiedlich. Erkennbar ist ein ähnlicher Rückgang bei den Erziehungsbeistandschaften (- 3 Hilfen 2020/2021) und den intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuungen (- 5 Hilfen 2020/2021). Im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfen ist im Gegensatz zu früheren Jahren nun ein deutlicher Rückgang zu beobachten (- 18 Hilfen 2020/2021).
Der leichte Rückgang im Bereich der ambulanten Hilfen lässt vermuten, dass die Auswirkungen der vergangenen Coronajahre in 2021 noch spürbar sind. Aktuell ist dahingegen beobachtbar, dass Beratungsbedarfe und Nachfragen von Eltern und Jugendlichen wieder steigen. Zusätzlich werden Bedarfe von Kindern und Familien über Schule und Kindertagesstätte wieder stärker wahrgenommen und an die Mitarbeitenden der Abteilungen weitergegeben.
3.3 Teilstationäre Hilfen
Das teilstationäre Angebot der Tagesgruppen gem. § 32 SGB VIII soll den betreuten jungen Menschen in seiner Entwicklung durch soziales Lernen in der Gruppe unterstützen, in der schulischen Förderung begleiten und im Rahmen von Elternarbeit, den Verbleib des Kindes oder des Jugendlichen in der Familie sichern. Dieses Angebot steht auch jungen Menschen mit einer seelischen Behinderung zur Verfügung und soll eine altersgemäße soziale Integration und die Teilhabe befördern.
Die Fallzahl für dieses Leistungsangebot ist mit 16 durchschnittlich belegten Plätzen im Jahr 2021 um eine Hilfe gesunken. Die teilstationären Eingliederungshilfeleistungen sind um drei Fälle niedriger als im Vorjahr. Insgesamt besuchten 17 Kinder im vergangenen Jahr eine Braunschweiger Tagesgruppe.
3.4 Stationäre Hilfen
Im Segment der stationären Hilfen (§§ 33, 34 und § 35 a SGB VIII) ist 2021 im Vergleich zum Vorjahr in der Gesamtbetrachtung aller Leistungen ein Rückgang von 0,79 % (4 Hilfen) zu verzeichnen. Ein Zuwachs zeigt sich nur bei den stationären Eingliederungshilfeleistungen um einen Fall (insgesamt 26 Hilfen).
Im Bereich der Pflegekinderhilfe zeigte sich im Jahr 2021 ein sehr heterogenes Bild, was sich auch in den IKO-Vergleichsring ablesen lässt, neben einer Stagnation bei vier Kommunen ist in fünf Kommunen ein Rückgang zu beobachten, nur in drei Kommunen erfolgte ein Zuwachs in diesem Leistungsbereich[8].
Aufgrund der Corona-Einschränkungen konnte der Pflegekinderdienst (PKD) gewohnte Aktionen zur Pflegeelternakquise nur bedingt und in anderen Formen durchführen (digitale anstatt analoge Veranstaltungen). Auch tradierte Veranstaltungen für Pflegekinder, Pflegeeltern und Herkunftseltern (z.B. das Pflegekinderfest) mussten ausfallen, was von allen Betroffenen als unbefriedigend erlebt wurde.
Da auch Pflegeeltern durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie stark gefordert waren, setzten die Mitarbeitenden im Pflegekinderdienst alles daran, um Pflegeverhältnisse zu stabilisieren, sofern sich ein Bedarf abzeichnete. Durch individuelle Entlastungsangebote wurde versucht gegenzusteuern, um Abbrüche zu verhindern.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 264 junge Menschen in Pflegeverhältnissen versorgt.
Im Bereich der stationären Eingliederungshilfen stieg die Anzahl der Hilfen um einen Fall an. Es ist aber davon auszugehen, dass sich auch im nächsten Jahr die Bedarfe in diesem Bereich ausweiten werden, da die Veränderungen im Lebensalltag von Kindern und Jugendlichen aufgrund der Corona-Einschränkungen starke psychische Auswirkungen haben.
4 Entwicklung des Kinderschutzes im Jahr 2020/2021
Die Zahl der Inobhutnahmen hat sich, bezogen auf das Vorjahr, um 19 verringert und liegt 2021 nun bei 246 Fällen. Als Inobhutnahmestellen stehen neben dem Kinder- und Jugendschutzhaus auch Familiäre Bereitschaftsbetreuungsfamilien (insbesondere für jüngere Kinder) und Heimeinrichtungen zur Verfügung.
Für die geringeren Fallzahlen in 2021 wird für die Ursache auch ein verändertes Verhalten von Familien aufgrund der Pandemie vermutet.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilte dazu im Juli mit:
„Zurückgegangen sind dagegen auch im zweiten Corona-Jahr 2021 die Inobhutnahmen aufgrund dringender Kindeswohlgefährdungen: Hier registrierten die Behörden rund 1 800 Fälle oder 6 % weniger als 2020. Etwas mehr Kinder und Jugendliche als im Vorjahr haben sich mit der Bitte um Inobhutnahme selbst an ein Jugendamt gewandt (+170 Fälle oder +2 %), nachdem die Zahl der Selbstmeldungen 2020 deutlich zurückgegangen war (-800 Fälle oder -10 % gegenüber 2019)“.[9]
Es bleibt abzuwarten, ob sich die Zahlen nach der Wiederaufnahme der regulären Betreuungssettings für Kinder und Jugendliche wieder erhöhen wird.
5 Fazit und Ausblick
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in den Jahren 2020/2021 insgesamt ein leichter Leistungsrückgang zu beobachten war (- 6,62 %). Davon ausgenommen bleiben die stationären Eingliederungshilfen.
Es ist allerdings insgesamt zu vermuten, dass sich die Bedarfe an Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Familien, Kinder und Jugendliche perspektivisch wieder ausweiten werden.
Die seit zwei Jahren anhaltende Stagnation, bzw. leichte Senkung bei den Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII kann weiter mit den etablierten Netzwerkstrukturen im Bereich der „Frühen Hilfen“, der Beratungsleistungen in Kinderschutzfragen und durch eine auskömmliche Gewährung von Maßnahmen aus dem Bereich der ambulanten Leistungen interpretiert werden.
[1] Vgl. Sandra Fendrich, Agathe Tabel Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund, Aktuelle Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung – Datenbasis 2020 (Stand: Dez. 2021), akjstat (Hrsg.)
[2] Vgl. Dr. Jens Pothmann, Agathe Tabel, Interkommunaler Vergleichsring Jugendhilfe mittlerer Großstädte zu den Hilfen zur Erziehung und angrenzenden Leistungs- und Maßnahmenbereichen, Datenerhebung 2021 (Stand vom 17.10.2022), S. 1
[3] Die unterschiedliche Einwohnerzahl der 14 IKO-Vergleichsstädte erforderte die Definition einer vergleichbaren Kategorie
[4] Vgl. IKO-Vergleichsring, J. Pothmann, A. Tabel: Dokumentation der Datenerhebung 2019 vom Nov. 2021, S. 11.
[5] Vgl. ebenda, S. 25.
6 Vgl. ebenda, S. 25.
[7] Vgl. IKO-Vergleichsring, J. Pothmann, A. Tabel: Dokumentation der Datenerhebung 2019 vom Nov. 2021,
S. 12.
[9] Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 127 vom 27. Juli 2022
Anlagen
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