Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19928-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 28.10.2022 (22-19928) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

Zu Frage 1:

 

Eine explizite Förderung der zukünftigen Nachbarschaftszentren zur Einrichtung von freiem WLAN ist bisher nicht vorgesehen.

 

Im Zuge des Beschlusses zur Implementierung von zunächst vier Nachbarschaftszentren in Braunschweig sind jedoch u. a. Mittel für Sachkosten in Höhe von jeweils 20.000 Euro p. a. bewilligt worden. Aus diesen Mitteln können bei Bedarf auch Kosten für die Einrichtung und die dauerhafte Zurverfügungstellung eines freien WLAN-Angebotes finanziert werden.

Da sich Eigentumsverhältnisse der entsprechenden Gebäude, Mietverträge und Trägerstrukturen zwischen den Nachbarschaftszentren unterscheiden, kann keine pauschale Lösung zur Einrichtung eines jeweils freien und kostenlosen WLAN herbeigeführt werden. Vielmehr muss in jedem Einzelfall nach bereits vorhandenen Möglichkeiten eines freien WLAN-Zugangs geschaut bzw. die Umsetzbarkeit der Einrichtung eines solchen geprüft werden.

 

Vor dem Hintergrund, dass Nachbarschaftszentren zunächst in Stadtteilen mit besonderem sozialen Handlungsbedarf entstehen und dabei u. a. auf die Integration und die Befähigung von Angehörigen benachteiligter Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sein sollen, werden zukünftige Nutzerinnen und Nutzer nicht in jedem Fall in der Lage sein, individuelle Verträge mit Telekommunikationsanbietern über ausreichende mobile Datenvolumina abzuschließen. Daher ist der Zugang zu einem freien und kostenlosen WLAN in den Nacharschaftszentren grundsätzlich anzustreben.

 

 

Zu Frage 2:

 

Freies WLAN ist an allen 10 bereits eröffneten Wohnstandorten für Geflüchtete installiert.

 

In den Gemeinschaftsusern ist freies WLAN derzeit lediglich im Gemeinschaftshaus Broitzem verfügbar. Es ist vorgesehen, die bedarfsgerechte Bereitstellung von WLAN in den Gemeinschaftshäusern zu prüfen.

 

Zu Frage 3:

 

Im Rahmen der Prüfung der bedarfsgerechten Bereitstellung von WLAN in den Gemeinschaftshäusern wird auch geprüft, ob und inwieweit sich Kooperationen mit in Braunschweig ansässigen Firmen anbieten.

 

r die Wohnstandorte für Geflüchtete gilt:

Falls eine Beschaffung eingeleitet wird und vorbereitende bauliche Maßnahmen nötig sein sollten, so würden diese baulichen Maßnahmen vor einer Bereitstellung über den bestehenden Rahmenvertrag mit örtlichen bzw. im direkten Umfeld ansässigen Unternehmen erfolgen.

Wartung und Pflege sind der Regel nicht nötig und würden falls doch nötig in den Bereich des jeweiligen Internetproviders fallen.


 

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