Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19989

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

 

Frau Städtische Rätin Dr. Svetlana Katolnik wird mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aus der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig abberufen und

 

 

Herr Städt. Ltd. Dir. Markus Schlimme

(Vorschlagsrecht des Oberbürgermeisters)

 

wird mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in die Gesellschafterversammlung der NibelungenWohnbau-GmbH Braunschweig entsandt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:



Auf Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Dr. Kornblum ist Frau Städtische Rätin Dr. Svetlana Katolnik als Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der NibelungenWohnbau-GmbH Braunschweig vom Rat entsandt. Frau Dr. Katolnik wird mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aus ihrem Dienst bei der Stadt Braunschweig ausscheiden. Aufgrund ihres Ausscheidens ist eine Abberufung und entsprechende Neubesetzung vorzunehmen.

 

Sind mehrere Vertreter der Stadt in Gesellschafterversammlungen städtischer Beteiligungen zu benennen, so ist nach § 138 Abs. 2 und Abs. 3 NKomVG der Oberbürgermeister oder ein von ihm benannter und vom Rat der Stadt zu entsendender Beschäftigter der Stadt zu berücksichtigen.

 

Die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen werden durch den jeweiligen Entsendebeschluss des Rates auf unbestimmte Zeit berufen. Bis zu ihrer Abberufung durch den Rat sind sie die entsandten Vertreter der Stadt in der jeweiligen Gesellschafterversammlung. 

 

Aus diesem Grund ist vor der neuen Entsendung zunächst die Abberufung von Frau Dr. Katolnik als städtische Vertreterin in der Gesellschafterversammlung der NibelungenWohnbau-GmbH Braunschweig vorzunehmen.

 

Die Besetzung durch die im Beschlussvorschlag genannte Person entspricht dem Vorschlag von Herrn Oberbürgermeister Dr. Kornblum.

 

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