Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20038
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüssen an Sportvereine - Kanu-Gruppe an der neuen Oberschule Braunschweig e. V. - Nachbewilligung für das laufende Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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30.11.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig gewährt die Stadt Sportvereinen für den Betrieb und die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur Unterhaltungszuschüsse. Grundlage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig am 5. Oktober 2021 beschlossenen Einzelansätze.
Die Kanu-Gruppe an der neuen Oberschule Braunschweig e. V. (Kanu-Gruppe an der NO) hat mit Bescheid vom 09. November 2022 für die Unterhaltung und den Betrieb des bestehenden größeren Bootshauses für das Jahr 2022 einen dynamisierten Zuschuss in Höhe von 1.069,77 € erhalten. Grundlage hierfür war der festgesetzte pauschalierte und für den Betrieb und die Unterhaltung von vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätten zweckgebundene Einzelansatz in Höhe von 931,00 € (Bootshaus 101 m² bis 200 m²).
Der Verein teilte der Verwaltung nun mit, dass ein weiteres Bootshaus errichtet wurde und dieses bereits seit dem 1. März 2022 in Betrieb ist. Das neue kleinere Bootshaus (bis 100 m²) soll bei der Bemessung des Unterhaltungszuschusses für 2022 wie folgt berücksichtigt werden:
Einzelansatz bestehendes Bootshaus (Bootshaus 101 m² bis 200 m²) | 931,00 € |
Einzelansatz neues Bootshaus (bis 100 m²) – anteilig für zehn Monate | 387,50 € |
Summe Unterhaltungszuschuss 2022: | 1.318,50 € |
Dynamisierter Unterhaltungszuschuss für das Jahr 2022: | 1.515,03 € |
Die Verwaltung schlägt demnach vor, der Kanu-Gruppe an der NO für das Jahr 2022 dynamisierte Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse in einer Gesamthöhe von 1.515,03 € zu gewähren.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2022 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
