Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-20016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Verlängerung des Ehrengrabstatus für die Grabstätte von Ehrenbürger Walter Schmidt und seiner Ehefrau Erna Schmidt auf dem städtischen Urnenfriedhof, Abt. 33, Nr. 17 wird bis zum Jahr 2032 zugestimmt.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gem. § 6 Nr. 8 c) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig i. V. m. § 76 Abs. 3 NKomVG

ist die Zuständigkeit für Beschlüsse über die Zuerkennung der Ehrengrabeigenschaft für

Ruhestätten verdienter Persönlichkeiten auf den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft

(AfKW) übertragen.

 

Im Jahr 1994 wurde die Grabstätte der Ehefrau von Braunschweigs Ehrenbürger Walter Schmidt, Frau Erna Schmidt, als Ehrengrabstätte ausgewiesen, da auch Herr Schmidt nach seinem Tod dort beigesetzt werden wollte. Die Grabstätte befindet sich auf dem städtischen Urnenfriedhof, Abt. 33, Nr. 17.

 

Walter Schmidt wurde am 27. Februar 1907 in Braunschweig geboren und verstarb am

17. Oktober 1997 ebenfalls in Braunschweig.

 

Nach seinem Schulabschluss hat Walter Schmidt eine Ausbildung als Maschinenschlosser absolviert und war nach seiner Meisterprüfung im Maschinenbauhandwerk als Betriebsingenieur im Maschinenbau tätig. Neben seinem frühen Beitritt bei der Gewerkschaft war Walter Schmidt seit 1926 Mitglied der SPD und wurde nach dem Zweiten Weltkrieg zum stellvertretenden Vorsitzenden des SPD-Bezirkes Braunschweig gewählt. Von 1947 bis 1961 war er Mitglied des Niedersächsischen Landtages und gehörte von 1961 bis 1972 dem Deutschen Bundestag an. Bei seiner politischen Tätigkeit hat er stets sein Augenmerk auf seine Heimatstadt gerichtet und vertrat auch im Parlament den Wahlkreis Braunschweig.

 

Im Jahr 1988 wurde Walter Schmidt zum Ehrenbürger der Stadt Braunschweig ernannt.

 

Ende Dezember 2022 läuft das Grabnutzungsrecht für diese Grabstätte aus. Aufgrund seines bedeutenden Einsatzes und seiner Tätigkeit für die Stadt Braunschweig schlage ich vor, das Ehrengrab auch weiterhin als Ehrengrabstätte zu führen und das Nutzungsrecht für weitere zehn Jahre nachzukaufen.

 

Kosten:

Ein Nachkauf des Grabnutzungsrechtes ist ab dem 1. Januar 2023 erforderlich. Die

Kosten für den Erwerb des Grabnutzungsrechts für 10 Jahre betragen einmalig 993 €.

Für die laufende Grabpflege entstehen der Stadt Braunschweig jährlich Kosten in Höhe von

ca. 272 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Grabpflege und den Kauf des

Grabnutzungsrechts stehen im Budget des Fachbereiches Kultur und Wissenschaft zur

Verfügung.
 

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