Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19993

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Vergnügungssteuer wird u. a. auf die Erträge von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erhoben. Zuletzt wurde sie am 18.10.2020 von 20% auf 22% erhöht (Ds. 19-11800). Die Steuer hat mehrere Funktionen: Sie ist Einnahmequelle der Stadt, wirkt aber auch regelnd auf die Anzahl der Spielhallen und Spielgeräte und damit auf die Entwicklung von Spielsucht mit allen Folgeproblemen.

In diesem Zusammenhang fragen wir:

1. Wie haben sich die jährlichen Einnahmen der Stadt Braunschweig durch die letzte Anhebung der Vergnügungssteuer verändert?

2. Welche Veränderung der Anzahl der Spielhallen in Braunschweig konnte seitdem beobachtet werden?

3. Welche Veränderung der Anzahl der Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit konnte seitdem beobachtet werden?

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