Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-20007

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die im Dezember 2020 verabschiedeten Dienstvereinbarungen über die Zahlung von Leistungsprämien r Beschäftigte und an Beamtinnen und Beamte sehen in den Schlussbestimmungen jeweils in § 11 Abs. 2 ein Inkrafttreten am 1. Januar 2021 und eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren vor.

 

Danach soll sich eine Evaluation anschließen, um das neue LoB-System und seine Umsetzung bewerten und um über notwendige Anpassungen beraten zu können. Diese Überprüfung des Verfahrens setzt sinnvollerweise zwei Prämienrunden voraus, allein schon deshalb, da nach einer erstmaligen Anwendung und Durchführung noch keine gesicherten Aussagen möglich sind.

 

Die Evaluation kann somit frühestens im 2. Quartal 2023 beginnen, da die Auszahlungen für das vorangegangene Bewertungsjahr mit den Entgelt- und Besoldungszahlungen für März bzw. April 2023 erfolgen.

 

Darüber hinaus würde einem planmäßigen Außerkrafttreten der Dienstvereinbarungen zum Jahresende 2022, die keine Nachwirkung vorsehen, bereits für 2023 kein LoB-Verfahren zur Anwendung kommen, sodass eine Prämienauszahlung in 2024 entfiele. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung unter Beteiligung der Personalvertretung, beide Dienstvereinbarungen um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern.


 

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