Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-20021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen, den Wirtschaftsplan 2023 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 30. November 2022 empfohlenen Fassung zu beschließen.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 17 des Gesellschaftsvertrages der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH ist für jedes Geschäftsjahr ein Wirtschaftsplan zu erstellen, der nach § 9 Abs. 1 Nr. 9 des Gesellschaftsvertrages seitens der Gesellschafterversammlung zu beschließen ist. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung des Klinikums herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH wird sich am 30. November 2022 mit dem Wirtschaftsplan befassen. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.


Erfolgsplan

 

Der Wirtschaftsplanentwurf 2023 unterstellt, dass ein vollständiger Betrieb ohne coronabedingte Vorhalte-Effekteglich ist. Ein Vergleich mit den Vorjahren ist unter den gegebenen Umständen nur bedingt möglich, da sowohl im Ist 2021 als auch in der Prognose 2022 Ausgleichsleistungen von Bund und Land sowie ferner im Ist 2021 auch ein Zuschuss der Stadt Braunschweig enthalten sind. Berücksichtigt sind erhebliche Mehraufwendungen bei den Energiekosten, für die keine Kompensation eingeplant werden konnte. Unterstützungsleistungen für Krankenhäuser sind zum Zeitpunkt der Planaufstellung zwar angekündigt, aber noch nicht konkretisiert worden.

 

Der Wirtschaftsplan weist ein negatives Ergebnis von 29.582.579  aus. In diesem Ergebnis sind einmalige und wiederkehrende Verbesserungspotenzial-Effekte von insgesamt 41,8 Mio.  aus dem 2019 angelaufenen Ergebnisverbesserungsprogramm (skbs.performance) berücksichtigt (s. u.).

 

Die Vergleichszahlen 2021 bis 2023 stellen sich wie folgt dar (auf Grund der Darstellungsweise in Mio. nnen Rundungsdifferenzen enthalten sein):

 

 

 

In Mio. €

Ist
2021

Plan
2022

Prognose
2022

Plan
2023

1a

Umsatzerlöse

(GuV 1. bis 4.)

+355,0

+389,4

+356,1

+391,6

1b

Umsatzerlöse nach § 277 HGB

+17,1

+17,8

+18,0

+17,9

 

%-Vergleich zum Vorjahr/Plan

+9,4 %/

+0,5/-8,1 %

+8,3/+0,6 %

2

Betriebliche Erträge

(GuV 5.bis 8.)

+22,5

+10,9

+19,0

+21,5

2a

davon städt. Zuschuss

+11,9

0

0

0

3

Gesamtleistung (Summe 1 bis 2)

+394,6

+418,1

+393,1

+431,0

4

Materialaufwand

-101,7

-107,0

-103,8

-128,4

5

Personalaufwand

-241,3

-247,0

-241,6

-257,7

6

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-50,6

-56,5

-52,6

-60,2

7

EBITDA

(Summe 3 bis 6)

+1,0

+7,6

-4,8

-15,2

8

Erträge und Aufwendungen nach KHG und KHBV (Saldo)

+8,7

+8,1

+8,5

+8,1

9

Abschreibungen

-16,1

-15,9

-15,4

-16,4

10

Betriebsergebnis/EBIT

(Summe 7 bis 9)

-6,4

-0,2

-11,7

-23,5

11

Zins-/Finanzergebnis

-0,8

-1,6

-1,7

-4,8

12

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-1,7

-0,9

-1,2

-1,3

13

Ergebnis nach Steuern

(Summe 10 bis 12)

-8,9

-2,7

-14,6

-29,5

14

Sonstige Steuern

0,0

-0,1

-0,4

-0,1

15

Jahresergebnis/EAT

(Summe 13 + 14)

-8,9

-2,8

-14,9

-29,6

 

Konzernergebnis

(konsolidiert)

-6,7

-2,5

-14,7

-29,2

 

Die Umsatzerlöse beinhalten im Wesentlichen die Erlöse aus allgemeinen Krankenhausleistungen sowie die Erlöse aus dem seit 2020 gesondert ausgewiesenen Pflegebudget. Die Steigerung basiert u. a. auf der Annahme, dass der Landesbasisfallwert um rd. 4,3 % gegenüber 2022 erhöht wird. Die stationären Case-Mix-Punkte (gesamt) wurden aufgrund der rückläufigen stationären Fallzahlen im Planvergleich um 1.405 auf 61.428 für das Jahr 2023 abgesenkt (60.828 vollstationär und 600 teilstationär); die Prognose zum 30. September 2022 geht von 50.523 vollstationären zuzüglich 490 teilstationären Case-Mix-Punkten (ges. 51.013) zum Ende des Geschäftsjahres 2022 aus. Endgültige Ergebnisse der Budgetverhandlungen stehen weiterhin seit den Jahren ab 2020 aus, so dass diesbezüglich Planungsrisiken bestehen.

 

Die Umsatzerlöse nach § 277 HGB setzen sich im Wesentlichen aus den Erträgen der Apotheke aus der Belieferung von Fremdhäusern sowie der Tochtergesellschaft Medizinische Versorgungszentren am Städtischen Klinikum Braunschweig GmbH und den Erträgen aus Leistungsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen zusammen.

 

Die betrieblichen Erträge beinhalten diverse einzelne Positionen, darunter insbesondere Mittel nach dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sowie periodenfremde Erträge aus den Pflegebudgets der Vorjahre. Bei den Vergleichswerten ist zu beachten, dass im Jahr 2021 ein Zuschuss von 11,9 Mio.  der Stadt Braunschweig eingeflossen ist.

Der Materialaufwand liegt mit einem Anstieg um rd. 21,4 Mio.  auf 128,4 Mio.  deutlich über dem Planwert des Vorjahres, wesentlich begründet mit Energiekostensteigerungen von 75 %. Der Spielraum, diesen Energiekostensteigerungen über die ohnehin mit dem Ergebnisverbesserungsprogramm angestoßenen Maßnahmen hinaus entgegenzuwirken, ist bei einem Klinikum sehr begrenzt. Im Übrigen sind auch Preissteigerungen bei dem Medizinischen Bedarf von 7 % und die Auswirkungen auf die Tarifverträge aufgrund der Mindestlohnerhöhung ursächlich für die Aufstockung bei den Materialaufwendungen. Enthalten sind ferner Kosten für die Standortfeuerwehr in der Salzdahlumer Straße i. H. v. 1,8 Mio. €.

 

Der Personalaufwand steigt im Vergleich zum Planwert 2022 um 10,7 Mio.  auf nun 257,7 Mio. , wobei Tarifsteigerungen für alle Dienstarten von 6 % berücksichtigt sind. Hinzuweisen ist an dieser Stelle darauf, dass die Personalaufwendungen für den Pflegedienst mit den Pflegebudget-Erlösen korrespondieren. Die Vollkräftezahl wird insgesamt um 167 auf 3.240 aufgestockt.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden im Planvergleich um 3,7 Mio.  aufgestockt. Die größten Einzelpositionen sind die Instandhaltungen mit 20,0 Mio. , der Verwaltungsbedarf mit rd. 23,0 Mio.  und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen mit 8,2 Mio. . Enthalten sind u. a. Wartungskosten, Beratungsaufwendungen, Mietzahlungen einschließlich der Kosten für die Technologiepartnerschaften.

 

Der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen nach KHG und KHBV bildet den Teil der Abschreibungen für Investitionen ab, der durch Fördermittel finanziert wurde.

 

Die Abschreibungen wurden der aktuellen Entwicklung angepasst. Wesentliche Steigerungen sind erst in den Jahren 2024 und 2025 zu erwarten, wenn mit dem Neubau Ost und dem Funktionstrakt Nord als Teil der Zentralen Notaufnahme die nächsten Teilprojekte des Zwei-Standorte-Konzeptes abgeschlossen sein werden.

 

Unter dem Zins- und Finanzergebnis werden langfristige Personalrückstellungen aufgezinst und seit 2019 auch Zinsanteile für die Aufnahme von Fremdkapital berücksichtigt. Da zur Finanzierung der laufenden Baumaßnahmen entsprechend dem Baufortschritt zunehmend Fremdmittel benötigt werden, sind die Zinsaufwendungen für das Planjahr 2023 auf 4,8 Mio.  aufgestockt worden.

 

Die Steuern fallen im Wesentlichen in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben der Gesellschaft an.

 

Zur Sicherung der operativen Liquidität wird eine Finanzierungslinie in Höhe von bis zu 80,0 Mio.  benötigt. Dafür stehen eine Factoring-Möglichkeit in Höhe von bis zu 15,0 Mio.  und eine Betriebsmittelkreditlinie bei einer Bank in Höhe von bis zu 5,0 Mio.  zur Verfügung. Eine Anpassung erfolgt abhängig vom Bedarf. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass das Klinikum für Liquiditätsbedarf im operativen Tagesgeschäft den Liquiditätsverbund der Stadt Braunschweig in Anspruch nehmen kann. Die derzeit eingeräumte Linie beträgt bis zu 60,0 Mio. ; der zugrundeliegende Ergänzungsvertrag, der sich sowohl auf die operative als auch auf die investive Cashpoollinie bezieht, hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023.

 

Investitions- und Vermögensplanung

 

Die Investitions- und Vermögensplanung bildet im Wesentlichen die weitere Umsetzung des Zwei-Standorte-Konzeptes ab, das in der Planung zwischenzeitlich mit der Projektbezeichnung Zentralklinik geführt wird. Erklärtes Ziel der Gesellschaft ist es, den klinischen Bereich zukünftig vollständig am Standort Salzdahlumer Straße anbieten zu können und den Standort Celler Straße für andere medizinische Geschäftsfelder zu nutzen. Neben diesem Projekt sind kostenintensive lebensdauerverlängernde Maßnahmen für Bestandsgebäude sowie Investitionen in den Bereichen IT und Medizintechnik erforderlich.

Das veranschlagte Gesamtbudget für die Projekte „Zentralklinik“ und „Lebensdauerverlängerung“ beträgt weiterhin 799,2 Mio.  und hat somit seit der Wirtschaftsplanung 2021 unverändert Bestand. Die Finanzierung des Zwei-Standorte-Konzepts und der sonstigen Investitionen hat bereits in den vergangenen Jahren durch den Einsatz von Eigenmitteln des Klinikums begonnen und wurde durch Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 187,4 Mio.  bis Oktober 2022 fortgesetzt.

 

r das Wirtschaftsjahr 2023 ist die Finanzierung von weiteren Investitionen in Höhe von 172,3 Mio.  vorgesehen. Beabsichtigt ist, dass die Kernverwaltung dafür Kredite in Höhe von 146,7 Mio.  aufnehmen und im Rahmen der Experimentierklausel an das Klinikum weiterreichen wird. Der Restbetrag wird durch Fördermittel und andere Fremdfinanzierungen gedeckt.

 

Zum 1. September 2021 wurde dem Klinikum zur Zwischenfinanzierung dieser Investitionskredite durch den Liquiditätsverbund der Stadt Braunschweig eine Cashpoollinie in Höhe von 65,0 Mio.  eingeräumt, die bei Ausschöpfung in eine Langfristfinanzierung umgeschuldet wird. Sollten die Mittel des städtischen Liquiditätsverbundes zur Zwischenfinanzierung nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, dass die Kernverwaltung Liquiditätskredite zur Zwischenfinanzierung bis zu einer Gesamtsumme von 65,0 Mio.  aufnehmen und im Rahmen der Experimentierklausel an das Klinikum weiterreichen kann.

 

Mehrjahresplanung

 

Die Mehrjahresplanung bis 2027 setzt auf die für 2023 vorgesehenen Daten auf und berücksichtigt ferner die Auswirkungen der wesentlichen langfristigen Projekte wie z. B. die Finanzierung des Zwei-Standorte-Konzeptes und das Ergebnisverbesserungsprogramm.

 

skbs.performance Programm (Ergebnisverbesserungsprogramm)

 

Das Ergebnisverbesserungsprogramm läuft im Klinikum seit 2019 unter dem Namen „skbs.performance“. In der Anlage 4.6 zum Wirtschaftsplan ist im Einzelnen dargelegt, in welchen Bereichen sich der erzielte Effekt in 2021 ergibt sowie sich planmäßig das jährliche Potenzial in den Jahren 2022 bis 2024 ergeben soll. Zwischen 2019 und 2021 konnten kumulierte Effekte i. H. v. rd. 41,0 Mio.  erzielt werden, wovon 6,3 Mio.  in 2019, 9,6 Mio.  in 2020 sowie 25,1 Mio.  in 2021 erzielt wurden. Damit wurde das Potenzial in 2019 i. H. v. 3,0 Mio.  um 3,3 Mio.  überschritten. Das Potenzial in 2020 i. H. v. 11,2 Mio.  wurde um 1,6 Mio.  unterschritten. Das Potenzial in 2021 i. H. v. 21,0 Mio.  wurde dagegen um 4,1 Mio.  überschritten. Für 2022 bis 2024 werden kumulierte Potenziale i. H. v. 114,7 Mio.  erwartet, wovon Potenziale i. H. v. 31,1 Mio.  in 2022 und jeweils i. H. v. 41,8 Mio.  in 2023 und 2024 erwartet werden. Für das laufende Jahr 2022 wird bislang erwartet, das gesetzte Potenzial zu erreichen. Insgesamt ist dabei wesentlich zu beachten, dass die Werte sowohl einmalige als auch wiederkehrende Potenziale/ Effekte beinhalten.

 

Das skbs.performance-Programm war ursprünglich für einen Zeitraum von 2019 bis 2023 aufgelegt worden, um mit dessen Hilfe wieder ein ausgeglichenes Gesamtergebnis erreichen zu können. Dieses Ziel kann aufgrund der seit 2020 vorherrschenden besonderen Krisensituationen nicht erreicht werden. Nichtsdestotrotz wird das aufgelegte Programm als solches aller Voraussicht nach im nächsten Jahr erfolgreich abgeschlossen werden können und so maßgeblich dazu beitragen, dass die unvermeidbaren Verluste nicht umso höher ausfallen. Auch zukünftig wird klinikumsintern sichergestellt werden, dass die erreichten wiederkehrenden Effekte auch nach formalem Abschluss des skbs.performance-Programmes jährlich zur Optimierung der wirtschaftlichen Situation des Klinikums beitragen.

 

Es ist geplant, im Laufe des Jahres 2023 ein Performance-Programm 2.0 aufzusetzen, sobald angekündigte Gesetzesänderungen beschlossen sind.

Tochtergesellschaften

 

Die Wirtschaftspläne der fünf Tochtergesellschaften (Klinikum Braunschweig Textilservice GmbH, Klinikum Braunschweig Klinikdienste GmbH, Medizinische Versorgungszentren am Städtischen Klinikum Braunschweig GmbH, Bistro Klinikum Braunschweig GmbH und skbs.digital GmbH) fließen in den konsolidierten Wirtschaftsplan 2023 ein. Das geplante Konzernergebnis beläuft sich auf -29.226.079 €.

 

Der Wirtschaftsplan 2023 der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH ist beigefügt.

 


 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise