Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-20041

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterinnen und der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der

Struktur-Förderung Braunschweig GmbH werden angewiesen, den Wirtschaftsplan 2023 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. November 2022 empfohlenen Fassung zu beschließen.“
 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Wirtschaftsplan unterliegt nach § 11 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrages der

Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) der Entscheidung der

Gesellschafterversammlung.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB

herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a)

der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der

Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der SFB hat dem Wirtschaftsplan 2023 in seiner Sitzung am 21. November 2022 in der vorgelegten Fassung zugestimmt und der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.

Der nun vorgelegte Wirtschaftsplan 2023 berücksichtigt erstmals ganzjährig die Arbeitsaufnahme und wachsende Tätigkeit der beiden neuen Unternehmenssparten der SFB (Reaktivierung bestehender Gewerbeflächen und Brachflächen; Hochbau). Es wird hierzu verwiesen auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen für den Rat der Stadt vom 29. Dezember 2021 zur Entwicklung einer neuen Geschäftssparte innerhalb der SFB zur Entwicklung von Bestandsflächen für die gewerbliche Nutzung und insbesondere zur Reaktivierung bestehender Gewerbeflächen und Brachflächen (DS 21-17539) und auf den ‚Grundsatzbeschluss‘ des Rates der Stadt in der Sitzung am 24. Mai 2022 zum Aufbau und Entwicklung einer Hochbau-Projekt-Sparte innerhalb der SFB (DS 22-18499) sowie ergänzend auf die Vorlage für den Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung vom 23. Juni 2022 zur entsprechenden Anpassung des Gesellschaftsvertrages der SFB (DS 22-18860).

Die Planungen/Veranschlagungen bzgl. der Hochbau-Sparte erfolgten im Vorfeld in enger Abstimmung mit der neuen Geschäftsführerin, die mit Beginn des Jahres 2023 ihre Arbeit aufnehmen wird (siehe hierzu die Vorlage für den Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung vom 15. September 29022 (DS 22-19574)).
 

Es wird aufgrund der umfangreichen Erweiterung der Gesellschaft ein Fehlbetrag von 1.618.800 € veranschlagt. Im Einzelnen:

 

 

Maßgebliche Veränderungen gegenüber dem Nachtragswirtschaftsplan ergeben sich ersichtlich beim Personalaufwand und bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.

 

Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 sollen insgesamt 10 Mitarbeiter*innen nebst studentischen Hilfskräften eingestellt werden, die zum Teil spartenbezogen und zum Teil spartenübergreifend eingesetzt werden. Hierdurch können kostensparende Synergieeffekte erreicht werden.

 

Der sonstige betriebliche Aufwand beinhaltet insbesondere Büroraummieten und laufende Sach- und Ausstattungskosten für den Geschäftsbetrieb. Auch hierbei sollen innerhalb der zwei Unternehmenssparten Synergieeffekte erzielt werden.

 

Ferner sind im sonstigen betrieblichen Aufwand nochmals sogenannte ‚Anlaufkosten‘ veranschlagt (allerdings geringer als im Nachtragswirtschaftsplan 2022). Hier werden Aufwendungen für nicht-investive Grundausstattungen etc. der SFB eingeplant.

 

Eine Mittelanpassung wird zur Lesung des Haushaltes 2023/2024 vorgenommen werden.

 

Der Finanzplan 2023 weist für das Wirtschaftsjahr 2023 Investitionen in Höhe von 131,0 T€ aus beispielsweise für Betriebs- und Geschäftsausstattungen.

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2023 der Gesellschaft beigefügt.

 

 


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Erläuterungen und Hinweise