Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-20026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Es wird festgestellt, dass Frau Stadträtin Dr. Christine Arbogast, Leiterin des Dezernates V Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat, aufgrund ihrer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beim Land Niedersachsen gemäß § 22 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes mit Ablauf des 7. November 2022 aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit zur Stadt Braunschweig kraft Gesetzes entlassen ist.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Frau Stadträtin Dr. Christine Arbogast wurde mit Wirkung vom 8. November 2022 in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beim Land Niedersachsen berufen.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - ist die Beamtin kraft Gesetzes entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn begründet wird. Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde stellt gemäß § 30 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 BeamtStG sowie den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest.


 

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