Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20026
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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01.12.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass Frau Stadträtin Dr. Christine Arbogast, Leiterin des Dezernates V Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat, aufgrund ihrer Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beim Land Niedersachsen gemäß § 22 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes mit Ablauf des 7. November 2022 aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit zur Stadt Braunschweig kraft Gesetzes entlassen ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Frau Stadträtin Dr. Christine Arbogast wurde mit Wirkung vom 8. November 2022 in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beim Land Niedersachsen berufen.
Gemäß § 22 Abs. 2 des Beamtenstatusgesetzes - BeamtStG - ist die Beamtin kraft Gesetzes entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn begründet wird. Die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde stellt gemäß § 30 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes - NBG - das Vorliegen der Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 BeamtStG sowie den Tag der Beendigung des Beamtenverhältnisses fest.
