Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20027
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Wirtschaftsplan 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.12.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:
- Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH den Wirtschaftsplan 2023 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 30. November 2022 empfohlenen Fassung zu beschließen.
- Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH im Vorgriff auf die Wirtschaftsplanung 2024 für folgende Projekte bereits im Wirtschaftsjahr 2023 eine Handlungsermächtigung zur Initiierung von Beschaffungsvorgängen zu erteilen:
- Elektrobusbeschaffung
- Infrastruktur/Software für Ladung der Elektrobusse
- Sanierung Stadtbahnwendeschleife am Inselwall
- Sanierung der Gleisanlagen Münchenstraße (BAB 391 – Höhe Haltestelle Emsstraße)
- Sanierung des Gleisdreiecks am Berliner Platz“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1. Wirtschaftsplan 2023
Sämtliche Geschäftsanteile der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.
Gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der BSVG entscheidet die Gesellschafter-versammlung der BSVG über die Feststellung der Wirtschaftspläne. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1
Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.
Der Aufsichtsrat der BSVG wird den Wirtschaftsplan 2023 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 30. November 2022 beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung mündlich berichtet.
Der Wirtschaftsplan 2023 der BSVG weist einen Fehlbetrag in Höhe von 32.620 T€ aus. Der Verlust wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen.
Der Erfolgsplan 2023 und auch die mittelfristige Unternehmensvorschau sind betrieblich signifikant durch die verstärkte Investitionstätigkeit der Gesellschaft u. a. in Elektromobilität und die Stadtbahnerweiterung geprägt. Zudem wirken insbesondere auch die aktuellen Energiepreisentwicklungen, die weiter anhaltenden Pandemie-Wirkungen auf das Nutzungsverhalten und erhöhte Personalaufwendungen.
Neben den bereits umgesetzten Einsparmaßnahmen berücksichtigt der Wirtschaftsplan 2023 auf Basis der bundes- und landespolitischen Grundsatzaussagen auch einen Ansatz weiterer finanzieller Unterstützungsleistungen im Rahmen der Aufstockung der Regionalisierungsmittel von jährlich 15 Mio. bis 18,4 Mio. €. Hinsichtlich der konkreten Jahresbeträge wird auf den Erfolgsplan in der Textziffer I.3 auf Seite 5 des der Vorlage beigefügten Wirtschaftsplans verwiesen. Die daraus resultierende Entlastung wird vorbehaltlich der exakten Ausgestaltung lediglich dazu dienen, den Status Quo zu erhalten. Bei Ausbleiben oder Minderung der finanziellen Unterstützung von Bund und Land sind Nachjustierungen erforderlich, die z. B. Fahrplanreduzierungen und ggf. geplante Investitionsprojekte betreffen und politisch vor dem Hintergrund der eingetretenen Veränderungen erneut zu bewerten wären.
Unter diesen Planungsprämissen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:

Im Vergleich zur mittelfristigen Planung des Vorjahres, die ohne eine relevante Corona-Wirkung betrachtet wurde, wird für das Jahr 2023 ein Rückgang der Erlöse aus Fahrgastbeförderung von 4.691 T€ erwartet. Die kalkulierten Rückgänge reduzieren sich trotz der sich teils unklar verändernden Rahmenbedingungen im weiteren Zeitablauf. Es wird mit einer jährlichen Steigerung von rund 3 % geplant, sodass im Jahr 2027 wieder eine Annäherung an das Vor-Corona-Niveau erreicht wird. Ebenso ist die leicht reduzierende Wirkung des neuen Einnahmeaufteilungsvertrages berücksichtigt.
Die Ausgleichszahlungen für die Schwerbehindertenbeförderung für das Jahr 2023 belaufen sich auf 898 T€ und bemessen sich am Zählergebnis des Jahres 2022. Aufgrund der Einführung des 9-Euro-Tickets in den Monaten Juli bis August 2022 wurde ein entsprechend höheres Fahrgastaufkommen ermittelt. Die daraus resultierten Verzerrungen in der Ermittlung zu Lasten der BSVG werden durch das Land ausgeglichen.
Die Ausgleichsleistung des Landes zur Finanzierung der Fehlbeträge durch Ausgabe von preisrabattierten Wochen-, Monats- oder Jahreskarten im Linienverkehr an Schüler, Studenten und Auszubildende (Schülerverkehre) ist in den § 7a und 7b des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes geregelt. Die bisherigen Ausgleichszahlungen in Höhe von 2.877 T€ wurden in der Planung fortgeschrieben.
Aus der Werbeflächenvermietung, welche im Wesentlichen die Außenwerbung auf Fahrzeugen und Haltestellen beinhaltet, werden Erlöse in Höhe von 900 T€ erwartet.
Die sonstigen Umsatzerlöse belaufen sich auf 3.215 T€ und beinhalten im wesentlichen Zahlungen des Regionalverbandes und Dritten für die Erbringung von Regiobusleistungen und weiteren Bedarfsverkehren sowie innerkonzernliche Umsätze.
Die anderen aktivierten Eigenleistungen, die insbesondere auf eigenen Projektaufwendungen der Gesellschaft für den Betriebshof Lindenberg, die Gleissanierungen und im Rahmen des Stadtbahnausbauprojektes anfallen, bleiben im Planungszeitraum auf einem hohen Niveau.
Der Materialaufwand 2023 wird in Höhe von insgesamt 29.421 T€ prognostiziert und setzt sich aus den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (19.251 T€) sowie aus den bezogenen Leistungen (10.170 T€) zusammen. Erstere beinhalten neben den Materialkosten insbesondere Energiekosten für den Fahrbetrieb (Fahrstrom und Dieselkosten). Hier sind im Finanzplanungszeitraum insbesondere Aufwandssteigerungen durch den kriegsbedingten Energiepreisanstieg und durch Preissteigerungen in Bezug auf die seit dem Jahr 2021 stufenweise eingeführte CO2-Besteuerung sowie die Ausweitung von ÖPNV-Leistungen berücksichtigt. Unter den bezogenen Leistungen werden u. a. Fremdleistungen für die Instandhaltung und Reinigung der Fahrzeuge und aller Braunschweiger Haltestellen (4.914 T€) sowie Anmietverkehre (5.256 T€) veranschlagt.
Der Personalaufwand beläuft sich auf 42.603 T€. Neben einem erhöhten Personalbedarf, der aus Leistungsausweitungen resultiert, sind auch Tarifsteigerungen von rund 6 % berücksichtigt. Die Mitarbeiterzahl wird sich entsprechend auf Basis der Vollzeitbetrachtung gegenüber der Vorschau 2022 (720 Mitarbeiter) um 24 auf 744 Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) erhöhen.
Im Jahr 2023 werden Abschreibungen in Höhe von 11.459 T€ geplant. Diese resultieren in Höhe von 9.823 T€ aus bereits durchgeführten Investitionen der Vorjahre, während 1.636 T€ auf die im Finanzplan vorgesehenen Neuinvestitionen entfallen. Die Abschreibungen erhöhen sich im Finanzplanungszeitraum kontinuierlich auf 15.714 T€ im Jahr 2027, wobei der Anteil für die Neuinvestitionen auf 8.122 T€ ansteigen wird. Auf Basis der bereits in den Vorjahren realisierten Investitionsmaßnahmen führen insbesondere die im Finanzplan vorgesehenen Investitionen für die Fahrzeugbeschaffungen, die Sanierung des Betriebshofs Lindenberg und die Gleissanierungsmaßnahmen zu dem gezeigten Aufwuchs. Aus dem Stadtbahnausbauprojekt sind erstmals ab dem Jahr 2027 Abschreibungen zu erwarten.
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden insbesondere das an die Stadt Braunschweig zu zahlende Wegenutzungsentgelt und Zahlungen für Dienstleistungen der SBBG im Rahmen der Finanzbuchhaltung veranschlagt. Zudem werden hier die erhöhten Aufwendungen für die EDV-Leistungen abgebildet. Aus lizenzrechtlichen Gründen wird die Dienstleistung ab dem 1. Dezember 2022 nicht mehr von der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG erbracht. Der Wechsel zu einem neuen IT-Dienstleister führt zu einer Vervierfachung der EDV-Kosten im Planungszeitraum.
Das Zins- und Finanzergebnis steht in direktem Zusammenhang mit den im Finanzplan enthaltenen Investitionen und berücksichtigt den um die Förderung bereinigten Fremdkapitalbedarf.
Der Finanzplan 2023 weist unter Einrechnung einer leichten Steigerung des Baupreisindexes einen Finanzbedarf für Investitionen in Höhe von 51.438 T€ (Brutto-Finanzbedarf) aus. Hiervon entfällt ein Betrag von 3.208 T€ auf Investitionen (Planungskosten) im Rahmen des Stadtbahnausbauprojekts.
Aufgrund der erwarteten Zuschüsse in Höhe von 17.783 T€ wird ein Netto-Finanzbedarf in Höhe von 33.655 T€ prognostiziert. Als Investitionsschwerpunkte 2023 sind neben der genannten Bereitstellung von Planungsmitteln für das Stadtbahnausbauprojekt zu nennen:
| 8.586 T€ |
| 8.321 T€ |
| 8.143 T€ |
| 2.600 T€ |
| 2.260 T€ |
| 2.200 T€ |
| 1.771 T€ |
Zu 2. Handlungsermächtigung für Maßnahmen des Planjahres 2024
In Anbetracht der steigenden Vorlaufzeiten einzelner Projekte hat sich gezeigt, dass aus zeitlichen und wirtschaftlichen Aspekten heraus bereits vorfristig eine Initiierung von Beschaffungsvorgängen erforderlich werden kann, um diese plankonform realisieren oder Preisvorteile generieren zu können.
Dies gilt insbesondere im Bereich von geförderten Gleissanierungen sowie von Busbeschaffungen. Bei den Gleissanierungen ist die Entwicklung zu verzeichnen, dass im Rahmen der europaweiten Ausschreibungen immer weniger Angebote abgegeben werden. Dies führt in der Folge zu sehr engen Produktionsslots bei steigenden Preisen. Die BSVG läuft zudem Gefahr, dass bei einer nicht rechtzeitigen Bestellung die für die jeweilige Maßnahme benötigten Ressourcen, Leistungen oder Materialien gar nicht angeboten werden. Die Bearbeitungszeiten und Fristen auf Seiten des Fördermittelgebers führen teilweise unvermeidbar zusätzlich zu terminlichen Konflikten, die bei einem Vorziehen der Ausschreibung abgemildert werden können. Auch Busse können bei einer frühzeitigen Bestellung wirtschaftlicher und gesicherter beschafft werden. Die Beschaffungszeiten haben sich bei den Herstellern signifikant verlängert.
Um für entsprechende Maßnahmen, deren eigentliche Umsetzung erst im Jahr 2024 vorgesehen ist, bereits im Laufe des Jahres 2023 Ausschreibungen vornehmen zu können, benötigt die BSVG eine Handlungsermächtigung. Demzufolge wird im Vorgriff auf die Wirtschaftsplanung 2024 für folgende Projekte um die Erteilung einer entsprechenden Ermächtigung zur Initiierung von Beschaffungsvorgängen bereits im Wirtschaftsjahr 2023 gebeten:
- Elektrobusbeschaffung
- Infrastruktur/Software für Ladung der Elektrobusse
- Sanierung Stadtbahnwendeschleife am Inselwall
- Sanierung der Gleisanlagen Münchenstraße (BAB 391 – Höhe Haltestelle Emsstraße)
- Sanierung des Gleisdreiecks am Berliner Platz
Da dieser Vorgriff auf das Wirtschaftsjahr 2024 eine Vorfestlegung für die Wirtschaftsplanung 2024 der BSVG bedeutet, ist nach den bereits genannten Bestimmungen der Gesellschaftsverträge der BSVG bzw. der Alleingesellschafterin SBBG ein Anweisungsbeschluss des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung zur Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG erforderlich.
Das seit der Wirtschaftsplanung 2018 praktizierte Verfahren der Handlungsermächtigung hat sich bewährt und soll entsprechend auch weiterhin Anwendung finden.
Der Wirtschaftsplan 2023 der BSVG ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
