Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-20028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:



Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Wirtschaftsplan der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2023 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 30. November 2022 empfohlenen Fassung wird festgestellt.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:



Gemäß § 12 Ziffer 3 Buchstabe a) des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung entscheidet hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird den Wirtschaftsplan 2023 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 30. November 2022 beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung mündlich berichtet.

 

Der Wirtschaftsplan 2023 der SBBG weist einen Fehlbetrag in Höhe von insgesamt 36.091 T€ aus, der sich aus dem Betriebsergebnis (-829 T€), dem Zinsergebnis (-352 T€), den Steuern vom Einkommen und Ertrag (-168 T€), den sonstigen Steuern (-50 T€) sowie dem Beteiligungsergebnis der Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften (-34.692 T€) zusammensetzt. Die Ergebnisentwicklung der SBBG wird hauptsächlich vom Beteiligungsergebnis bestimmt. Eine Übernahme des Verlustes durch die Stadt Braunschweig ist vorgesehen.

 

Aufgrund der fortgeschriebenen Ergebnisentwicklungen vor allem im Beteiligungsergebnis der SBBG ergibt sich gegenüber der bisherigen mittelfristigen Planung für das Jahr 2023 in Höhe von -33.093 T€ ein um 2.998 T€herer Verlustausgleichsbedarf für die SBBG. Neben den Auswirkungen der nach wie vor nicht überwundenen Corona-Pandemie ist diese negative Entwicklung insbesondere auf den Ukraine-Konflikt und die steigenden Energiepreise zurückzuführen. Wie sich diese Punkte letztlich auf das Kundenverhalten auswirken und mit welchen staatlichen Unterstützungen einzelne Gesellschaften rechnen dürfen, ist zum großen Teil noch unklar.

 

Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2021 und 2022 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

 

I. Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG)

 

Im Betriebsergebnis wird das operative Geschäft der SBBG abgebildet. Das Betriebsergebnis 2023 (inklusive sonstige Steuern) beträgt -879 T€. In der mittelfristigen Unternehmensvorschau bleibt das Betriebsergebnis auf gleichem Niveau. Der Dienstleistungsbereich ist sehr stabil. Ergebnisschwankungen, Chancen und Risiken ergeben sich insbesondere aufgrund von Entwicklungen im Immobilienbereich im Hinblick auf die im Eigentum der SBBG stehenden Gebäude Taubenstraße 7, Neue Knochenhauerstraße 5 und Wilhelmstraße 62 - 71. Vom Jahr 2023 an wird sich das an sich konstante Betriebsergebnis dauerhaft verschlechtern, da bei einer Immobilie ein Leerstand eintreten wird. Hinsichtlich näherer Einzelheiten wird auf die Ausführungen in der Textziffer 3.3 auf Seite 9 des der Vorlage beigefügten Wirtschaftsplans verwiesen.

 

Im Personalaufwand sind insbesondere Tariferhöhungen für den geplanten Personalstand von 11 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von denen fünf in Teilzeit arbeiten, berücksichtigt. In den Planzahlen ist die Einstellung einer weiteren Nachwuchskraft enthalten.

 

Das Zinsergebnis beläuft sich im Jahr 2023 auf -352 T€. Aufgrund der Zinsentwicklung wird das Ergebnis besser ausfallen als noch in der Planung des letzten Jahres angenommen. Auf mittelfristige Sicht sind vor allem wegen einer für das Jahr 2026 geplanten Umfinanzierung

sowie wegen der abschmelzenden Liquidität aber Verschlechterungen zu erwarten.

 

Das Beteiligungsergebnis 2023 beläuft sich auf -34.692 T€. Die sich im Finanzplanungszeitraum ergebenden Schwankungen sind insbesondere durch die Ergebnisabführung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG) und die Verlustübernahmen der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) bedingt. Zur Ergebnisentwicklung der Beteiligungsgesellschaften wird auf die Ausführungen in der Textziffer 3.2 auf den Seiten 6 ff. des Wirtschaftsplans verwiesen.

 

Bei der Position Steuern vom Einkommen und Ertrag ist zu berücksichtigen, dass bei der SBBG durch die steuerliche Organschaft erhebliche Steuervorteile realisiert werden. So werden die auf die SBBG entfallenden Gewinnanteile der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG letztlich nicht mit Körperschaftsteuer belastet. Vom Jahr 2017 an wurde auch die Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH in die steuerliche Organschaft aufgenommen, so dass auch die von dieser Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne nicht mehr durch Ertragssteuern belastet werden. Die geplanten Körperschaft- und Gewerbesteuern in Höhe von 168 T€ fallen insbesondere für die Aktivitäten im Immobilien- und Reisebereich an. Der o. a. Leerstand im Immobilienbereich führt zu einer Reduzierung der erwarteten Ertragsteuern gegenüber Vorjahren.

 

Der Investitionsplan 2023 der SBBG hat einen Umfang von 1.220 T€. Neben Ersatzinvestitionen im Bereich der IT-Ausstattung (15 T€) sind im Jahr 2023 Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit dem Standort Taubenstraße vorgesehen. Daneben sind vorsorglich Mittel für die Erarbeitung von Vorplanungen und Konzepten für die Standorte Wilhelmstraße 62 - 71 und Neue Knochenhauerstraße 5 in Höhe von 130 T€ eingeplant. Zudem wird die SBBG im Rahmen des beschlossenen Anreizsystems für die Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH eine Einstellung in die Kapitalrücklage der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH in Höhe von rd. 913 T€ vornehmen.

 

II. Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG)

 

Nach der Wirtschaftsplanung 2023 der BVAG wird für das Jahr 2023 ein Jahresüberschuss in Höhe von 49.000 T erwartet. Der auf die SBBG entfallende Ergebnisanteil beträgt 25,1 % und beläuft sich somit auf 12.299 T€.

 

Die BVAG berücksichtigt in ihrer Planung für die Zukunft eine kontinuierliche Rücklagenbildung in Höhe von 10 % des Gewinns, um die Eigenkapitalbasis zu stärken. Für das Jahr 2023 beträgt der Anteil der SBBG an dieser Maßnahme 1.229 T In der Wirtschaftsplanung der SBBG ist die von der BVAG geplante Rücklagenbildung aber noch nicht abgebildet, da über die Frage der Rücklagenbildung und die dabei ggf. zu berücksichtigenden Modalitäten zunächst eine Abstimmung im Gesellschafterkreis erfolgen muss. Wenn die Rücklagenbildung realisiert wird, wird der SBBG ein Betrag von 1.229 T ergebnismäßig (wie bei einer Vollausschüttung) zugerechnet; er fließt ihr aber nicht zu und steht ihr liquiditätsmäßig insofern nicht zur Verfügung, sondern erhöht stattdessen den Buchwert der Beteiligung, den die SBBG an der BVAG hält.

 

Durch den mit Wirkung vom 1. Januar 2005 vollzogenen Formwechsel der BVAG in eine Personengesellschaft wurde erreicht, dass auf Ebene der SBBG eine Verrechnung der aus der Beteiligung an der BVAG resultierenden Gewinne ohne Körperschaftsteuerbelastung insbesondere mit Verlusten aus dem Verkehrsbereich erfolgen kann.

 

Die Ergebnisse der BVAG spiegeln die Entwicklung der Rahmenbedingungen auf den Energiemärkten wider. In der Planung sind umfangreiche Investitionen zum Ausbau der städtischen Infrastruktur berücksichtigt. Die erfolgreiche Inbetriebnahme der derzeit im Bau befindlichen Erzeugungsanlagen im Dezember 2022 stellt somit auch einen wesentlichen Einflussfaktor auf die künftige Ergebnisentwicklung dar.

 

Der Aufsichtsrat der BVAG wird über den Wirtschaftsplan 2023 in seiner Sitzung voraussichtlich am 29. November 2022 beschließen.

 

III. Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo)

 

Die Ergebnisse der Niwo fließen um ein Jahr versetzt in den Jahresabschluss der SBBG ein, da hier weder ein Ergebnisabführungsvertrag besteht noch Abschlagszahlungen auf das Jahresergebnis zu leisten sind. Unter Berücksichtigung der zwischen der Niwo und ihren Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig und SBBG abgeschlossenen Vereinbarung über die Ergebnisverwendung vom 7. März 2016 entfällt auf die SBBG auf Basis der Ergebnisprognose 2022 der Gesellschaft eine Dividendenzahlung in Höhe von 1.077 T€ im Jahr 2023. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Niwo und der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 der Niwo wurde nach Beratung im Aufsichtsrat der Niwo am 30. September 2022 bereits durch den FPA in seiner Sitzung am 10. November 2022 gefasst. Hierzu wird auf die Drucksachen-Nr. 22-19786 verwiesen.

 

IV. Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG)

 

Ende des Jahres 2016 wurden 94,9 % der Anteile an der HBG von der Stadt auf die SBBG übertragen. Die Gesellschaft wurde in den bei der SBBG bestehenden steuerlichen Querverbund integriert, sodass auf die positiven Ergebnisse der Gesellschaft keine Ertragsteuern mehr anfallen. Dabei wurde auch ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, der vom Geschäftsjahr 2017 an wirksam ist. Die Ergebnisse der Gesellschaft fließen somit - bis auf eine fixe Garantiedividende für die Minderheitsgesellschafterin - vollständig an die SBBG. Unter bestimmten Bedingungen können aber trotzdem Rücklagen in der Gesellschaft gebildet werden, ohne den steuerlichen Querverbund zu gefährden. Diese Bedingungen werden aus heutiger Sicht im Planungszeitraum vorliegen, sodass in der Wirtschaftsplanung auch eine Rücklagenbildung in Höhe von jährlich 150 T€ abgebildet ist. Ob dies tatsächlich immer realisiert werden kann, wird aber als Einzelfallentscheidung jedes Jahr erneut betrachtet werden. Auf Basis der Wirtschaftsplanung 2023 und der im Planungszeitraum voraussichtlich in Frage kommenden Rücklagenbildung, ergibt sich eine geplante Gewinnabführung für das Jahr 2023 in Höhe von 258 T€.

 

Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der HBG und der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 der HBG wurde nach Beratung im Aufsichtsrat der HBG am 6. Oktober 2022 bereits durch den FPA in seiner Sitzung am 10. November 2022 gefasst. Hierzu wird auf die Drucksachen-Nr. 22-19765 verwiesen.

 

V. Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM)

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM bedarf der Wirtschaftsplan der Gesellschaft der Zustimmung des Aufsichtsrates. Eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung ist nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat der KVM wird den Wirtschaftsplan 2023 in seiner Sitzung am 30. November 2022 beraten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal und Digitalisierung mündlich berichtet.

 

Die wesentliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens besteht neben der Erbringung der eigenen Linienverkehre auf zwei konzessionierten Linien im Braunschweiger Umland in der Durchführung von Auftragsverkehren auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs mit Omnibussen. Hierfür stellt die Gesellschaft auf vertraglicher Grundlage der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) Fahrer und Fahrzeuge zur Verfügung, die im Linienverkehr eingesetzt werden.

 

Die Gesellschaft hält 100 % der Geschäftsanteile an der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) und der Mundstock Reisen GmbH (MR) und ist mit 50,96 % an der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service-GmbH (MNS) beteiligt. Die KVM ist Mitglied und Gesellschafterin der Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH (VRB).

 

Ein Ergebnisabführungsvertrag besteht zwischen der KVM und der MR. Die anteilige Gewinnausschüttung der MNS an die KVM erfolgt erst mit der Beschlussfassung über die Verwendung des jeweiligen Jahresergebnisses und damit um ein Jahr zeitversetzt.

 

Die PVG erbringt ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet und im Landkreis Peine. Die KVM ist für diese Leistungen Inhaber der Linienkonzessionen, die Betriebsführung wurde bereits vor Jahren auf die PVG übertragen. Die Jahresüberschüsse bzw. Jahresfehlbeträge der PVG werden auf neue Rechnung vorgetragen und reduzieren bzw. erhöhen den Bilanzverlust bzw. Bilanzgewinn des Unternehmens (Stand Bilanzgewinn per 31. Dezember 2021: 32.702,36 ). Für das Jahr 2023 ist ein Ergebnis in Höhe von 75 T€ geplant.

 

Die KVM erwartet für das Planjahr 2023 ein Ergebnis in Höhe von 103 T€. Darin enthalten sind prognostizierte Gewinnabführungen der Tochterunternehmen in Höhe von insgesamt 84 T€ (MNS: 57 T€ und MR: 27 T€).

 

Im Finanzplan der KVM sind für das Jahr 2023 Investitionen im Umfang von 475 T€ vorgesehen. Hiervon entfällt ein Großteil auf die Beschaffung von Linienbussen (440 T€).

 

VI. Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG)

 

Die SBBG ist alleinige Gesellschafterin der BSVG. Der von der BSVG erwirtschaftete Fehlbetrag wird gemäß des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen. Zum Anweisungsbeschluss zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 der BSVG wird auf die Drucksachen-Nr. 22-20027 zur heutigen Sitzung verwiesen.

 

VII. Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH)

 

Die SBBG hält 94,8077 % an der Stadthallen-GmbH und trägt den für das Jahr 2023 geplanten Verlust entsprechend im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Stadthallen-GmbH und der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 der Stadthallen-GmbH wurde nach Beratung im Aufsichtsrat der Stadthallen-GmbH am 2. November 2022 bereits durch den FPA in seiner Sitzung am 10. November 2022 gefasst. Hierzu wird auf die Drucksachen-Nr. 22-19784 verwiesen.

 

VIII. Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad GmbH)

 

Die SBBG hält 94,8954 % an der Stadtbad GmbH und trägt den für das Jahr 2023 geplanten Verlust entsprechend im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Stadtbad GmbH und der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2023 der Stadtbad GmbH wurde nach Beratung im Aufsichtsrat der Stadtbad GmbH am 3. November 2022 bereits durch den FPA in seiner Sitzung am 10. November 2022 gefasst. Hierzu wird auf die Drucksachen-Nr. 22-19787 verwiesen.

 

Die Wirtschaftspläne 2023 der SBBG, KVM, PVG, MR und MNS sind als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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