Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20072
Grunddaten
- Betreff:
-
Flächenankauf (Ausgleichsfläche) für die geplante Feuerwache Süd-West an der Westerbergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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01.12.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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20.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Neubau der Feuerwache ist derzeit eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte der Stadt Braunschweig. Die Stadt Braunschweig beabsichtigt, im Südwesten des Stadtgebietes eine neue Feuerwache Süd-West zu errichten, um die gewünschte Erhöhung der Schutzzielerreichung der Feuerwehr im Südwesten des Stadtgebietes erreichen zu können. Der Neubau der Feuerwache soll auf einer Fläche an der Westerbergstraße erfolgen, die zwischenzeitlich durch die Stadt Braunschweig erworben wurde. Insoweit wird auf die Beschlussvorlage 22-17936 verwiesen.
Durch den geplanten Bau der Feuerwache Süd-West erfolgen Eingriffe in die Natur. Diese Eingriffe sind nach § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise zu kompensieren (Ersatzmaßnahmen).
Die Kauffläche, auf der diese notwendigen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden sollen, liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Feuerwache Westerbergstraße“, RN 46 und ist festgesetzt als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Derzeit wird die Fläche als Ackerlandfläche genutzt. Die Kauffläche befindet sich im Eigentum der Grundstücks-gesellschaft mbH (GGB). Die GGB ist bereit, das Flurstück in einer Größe von rund 8,3 ha an die Stadt zu veräußern.
Auf einer ca. 2,0 ha großen Teilfläche am Südrand der Kauffläche sollen auf ca. 1,0 ha zwei 15,0 m breite Blühstreifen für notwendige Artenschutzmaßnahmen (Feldhamster und Feldlerche) angelegt werden, die übrige Fläche von ca. 1,0 ha kann flexibel durch den pflegenden Landwirt bewirtschaftet werden. Die Fläche ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Da auch für Ausgleichsmaßnahmen anderer Baugebiete Ausgleichsflächen benötigt werden und es immer schwieriger wird, Flächen für den städtischen Flächenpool zu beschaffen, empfiehlt die Verwaltung den Ankauf des gesamten Flurstücks.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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337,2 kB
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