Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19727
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwandlung der Grundschule Rautheim in eine Ganztagsgrundschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 20 Fachbereich Finanzen; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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Anhörung
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08.11.2022
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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02.12.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Der Schulvorstand der Grundschule Rautheim hat in seiner Sitzung im Juni 2022 einstimmig die Umwandlung der Schule in eine offene Ganztagsgrundschule beschlossen. Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 wird die Ganztagsinfrastruktur grundsätzlich zur Verfügung stehen, daher soll der Ganztagsbetrieb mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 starten.
Das Raumprogramm zur Schaffung der Ressourcen für den Ganztagsbetrieb der Grundschule Rautheim (Ds 18-09156) ist vom Verwaltungsausschuss am 11. Dezember 2018 beschlossen worden.
2. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der notwendigen inneren Umbauten im Schulgebäude und der Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Herstellung einer Ganztagsinfrastruktur für die Schule sind bereits in der Vorlage zum Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
(Ds 21-15257-01) dargestellt worden.
Die benötigten Betreuungsplätze werden an der Grundschule Rautheim bedarfsgerecht bis zu einer maximalen Versorgungsquote von 60 % zur Verfügung gestellt. Die entsprechenden Mittel für Betriebskosten stehen im Rahmen des Ausbauprogramms Schulkindbetreuung
(Ds 16802/14) zur Verfügung und sind in den Folgejahren fortzuschreiben.
3. Antragsverfahren
Gemäß des Erlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ sind dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Schuljahresbeginn 2023/2024 mit den notwendigen Unterlagen bis spätestens 1. Dezember 2022 zu übersenden. Dieser Erlass ist zwar mit Ablauf des 31. Juli 2021 außer Kraft getreten, er wird aber nach Auskunft des RLSB Braunschweig bis zum Inkrafttreten des neuen Ganztagsschulerlasses nach wie vor angewandt. Das RLSB Braunschweig wird zur Fristwahrung, vorbehaltlich des Beschlusses des VA am 13. Dezember 2022, nach Beschlussfassung des Schulausschusses am 25. November 2022, informiert, dass die Stadt den Antrag stellen wird, die Grundschule Rautheim mit Beginn des kommenden Schuljahres in eine Ganztagsschule umzuwandeln.
Das pädagogische Konzept für den Ganztagsbetrieb der Schule liegt vor.
