Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19738
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung und Sanierung der Oswald-Berkhan-Schule, Förderschule Schwerpunkt geistige Entwicklung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 65 Fachbereich Gebäudemanagement; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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02.12.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ausgangslage, Raumbedarf
Die Oswald-Berkhan-Schule (OBS) ist die einzige Schule mit diesem Förderschwerpunkt in Braunschweig. In ihr werden Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Stadtgebiet unterrichtet.
Aufgrund erheblich gestiegener Schülerzahlen ist es erforderlich, die räumliche Gesamtsituation der Schule an ihrem Hauptstandort in der Oswald-Berkhan-Straße zu verbessern. Um dem gestiegenen Raumbedarf entgegenzuwirken wurden hier bereits Räume mit anderen Funktionen wie Besprechungsraum, Therapieraum, Lehrerstation mit Teeküche, Fachunterrichtsraum (FUR) Werken in Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) umgewidmet, um in diesen weitere Klassen unterbringen zu können. Entgegen dem Erlass des MK über die „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ wurden und werden die Klassen aktuell nicht nur mit sieben, sondern regelmäßig mit bis zu acht oder sogar neun Schülerinnen und Schülern gebildet, um weitere Klassenbildungen einzuschränken und damit den Bedarf an weiteren AUR möglichst gering zu halten. Das ist auf Dauer aber nicht zulässig. Mit Beginn des Schuljahres 2020/2021 ist aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen und dem Mangel an Räumen am Hauptstandort für die Schule vorübergehend eine Außenstelle für vier weitere Klassen eingerichtet worden. Die Außenstelle befindet sich in der ehemaligen Schulanlage der Berufsbildenden Schulen V in der Böcklinstraße.
Zur Verbesserung ihrer räumlichen Versorgung wurde in Abstimmung mit der Schule ein Raumprogramm erarbeitet. Durch zwei Erweiterungen am Hauptstandort könnte die räumliche Unterversorgung zum größten Teil gedeckt werden.
Im Oktober 2019 wurde außerdem festgestellt, dass die Turnhalle der Schule nicht mehr sanierungsfähig ist und durch einen Neubau ersetzt werden muss. Seit dem 16. Oktober 2019 ist die Turnhalle für den Schulsport gesperrt. Das hat zur Folge, dass Schülerinnen und Schüler mit besonders starken Einschränkungen zurzeit nicht am Sportunterricht teilnehmen können, da deren Beförderung zu anderen Sporthallen nicht möglich ist. Für den Schulsport mit den Schülerinnen und Schülern, die befördert werden können, muss die Schule auf andere Turn- und Sporthallen im gesamten Stadtgebiet ausweichen. Es ist daher dringend erforderlich, eine neue Turnhalle auf dem Schulgelände zu errichten.
2. Raumprogramm:
Am Hauptstandort der Schule soll die ehemalige Hausmeisterwohnung, die an das Schulgebäude angrenzt, abgerissen und durch einen Erweiterungsbau mit Anschluss an den Ostflügel ersetzt werden. In diesem Anbau sollen zwei AUR, ein Differenzierungsraum, ein Hygieneraum, zwei Unisex-Toiletten und ein Lager für Hilfsmittel entstehen. Um der Schule möglichst viel Flexibilität in der künftigen Raumnutzung zu ermöglichen, sollen die AUR jeweils mit Trennwänden in zwei kleinere Therapieräume teilbar sein. Hierbei handelt es sich um eine Nutzfläche von ca. 160 m².
Mit Anschluss an den Südflügel soll ein weiterer Anbau errichtet werden. Hier sollen drei AUR, zwei Differenzierungsräume, ein Hygieneraum mit barrierefreier Toilette, eine Unisex-Toilettenanlage inkl. einer Toilette für Lehrkräfte sowie weitere Lagerflächen für Hilfsmittel entstehen. Hierbei handelt es sich um eine Nutzfläche von ca. 200 m².
Die abgängige Turnhalle soll abgerissen und an gleicher Stelle durch eine neue Turnhalle mit Geräteraum und Stuhllager (200 m² Sportfläche zzgl. ca. 50 m² Nutzfläche) ersetzt werden. Aufgrund der Beschränkung der Quadratmeterzahl an überbauter Fläche auf dem Schulgrundstück ist es neben den vorgenannten Erweiterungsbauten nicht möglich, eine normgerechte Ein-Fach-Sporthalle (405 m² Sportfläche) zu errichten. Für die Schule ist eine Turnhalle auf dem Grundstück aber unverzichtbar, um allen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Sportunterricht zu ermöglichen. Daher ist auch eine nicht normgerechte Turnhalle für die Schule sehr wertvoll und für viele Sportangebote ausreichend. Die Turnhalle soll einen Schwingboden aus strapazierfähigem Linoleum erhalten und mit passendem Gestühl ausgestattet werden, um diese auch als Mehrzweckraum für Besprechungen, Fortbildungen usw. nutzen zu können. Für weitere Sportangebote soll die Schule Nutzungszeiten in der ebenfalls noch zu errichtenden Zwei-Fach-Sporthalle der neuen Grundschule im westlichen Ringgebiet erhalten.
Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben zur Bebaubarkeit des Schulgrundstücks können auch verschiedene andere Räume, für die die Schule einen Bedarf hätte, nicht realisiert werden. Umgesetzt werden sollen daher nur die von der Schule benannten prioritär zu errichtenden Räume, die das vorrangige Ziel haben, die Außenstelle aufgeben und die ausgelagerten vier Klassen an den Hauptstandort zurückholen zu können.
Sollte sich die Schülerzahl an der Schule mittel- bis langfristig verringern, besteht die Option, dass die Schule sukzessive die Räume, die in AUR umgewidmet worden sind (vgl. Ausführungen zu Ziffer 1), wieder ihrer ursprünglichen Funktion zuführt.
Bei dieser Projektbeschreibung handelt es sich um einen mit der Schule abgestimmten Vorschlag, der als Grundlage für die weiteren Planungsschritte dient. Sollte sich dabei herausstellen, dass dieser z. B. aus baufachlichen Gründen in Teilen oder in Gänze so nicht realisiert werden kann oder es wirtschaftlichere Lösungen zur Abdeckung des Raumbedarfs der Schule gibt, kann dieser Vorschlag verändert werden.
3. Sanierung:
Im Rahmen der Erweiterung der OBS soll auch der grundsätzliche Sanierungsbedarf der Bestandsgebäude geprüft und bedarfsgerecht ins Projekt integriert werden. So wird eine Bündelung der erforderlichen Baumaßnahmen erreicht, was eine Reduzierung der in den nächsten Jahren erforderlichen Bauzeiten und der daraus resultierenden Störungen für den Schulbetrieb ermöglicht. Insbesondere Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauches durch Prüfungen der bestehenden Möglichkeiten der energetischen Sanierung sowie der Erneuerung der Gebäudetechnik der bestehenden Liegenschaft sollen im Rahmen der Sanierung durchgeführt werden.
4. Kosten und Finanzierung:
Für die Erweiterung des Schulgebäudes und den Neubau der Turnhalle wird ein grober Kostenahmen von rd. 13,4 Mio. € angenommen.
Zur Finanzierung stehen im Haushalt unter dem Projekt Erweiterung Ressourcen (Projekt 4E.210292) folgende Haushaltsmittel zur Verfügung:
Oswald-Berkhan-Schule/Erweiterung Ressourcen einschließlich Sporthallenkapazität (4E.210292)
Gesamtkosten T€ | 2021 T€ | 2022 T€ | 2023 T€ | 2024 T€ | Rest ab 2025 T€ |
2.000 | 100 | 200 | 1.200 | 500 | --- |
Die Differenz zwischen dem o. a. Kostenrahmen und den im Investitionsprogramm (IP) 2021-2026 eingeplanten Mitteln beträgt 11,4 Mio. € und soll im Rahmen des Haushalts 2023 ff./ IP 2022-2027 haushaltsneutral eingeplant werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,9 MB
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