Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-19963
Grunddaten
- Betreff:
-
Wie wird die sogenannte Kuchensteuer in Braunschweig umgesetzt werden?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt / Braunschweig, Bianca
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Beantwortung
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02.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die EU hat eine neue EU-Mehrwertsteuerrichtlinie verabschiedet, die nun umgesetzt werden muss. Deshalb gibt es in Deutschland ein neues Umsatzsteuergesetz, welches zum 01.01.2023 in Kraft tritt. So müssen dann auch Körperschaften des öffentlichen Rechts wie etwa Kommunen ggfls. Umsatzsteuer für Leistungen bezahlen, die kein direktes Verwaltungshandeln darstellen, sondern auch von einem privaten Anbieter hätten erbracht werden können.
Eine der neuen Regelungen soll u. a. auch Verkaufserlöse an Schulen regeln, denn die Umsatzschwelle von 17.500 €, unterhalb dieser keine Steuer anfällt, gilt nicht für Einrichtungen des Landes. Hier könnte es somit in Zukunft vorgeschrieben sein, bei einem Kuchen-Verkauf im Rahmen eines Schulfestes oder auf die Umsätze einer Schülerfirma in der Schule eine Umsatzsteuer abzuführen.
Verschiedene Bundesländer haben sich mit diesem Thema schon beschäftigt, um eindeutige Regeln festzulegen.
In Baden-Württemberg würden laut Berichten der Stuttgarter Zeitung nur Verkäufe von der neuen Regelung betroffen sein, die direkt von der Schule als Veranstalter organsiert würden.1 Wenn der Kuchen hingegen von einem Förderverein angeboten würde, sei der Erlös nicht umsatzsteuerpflichtig.2
Auch Bayern betont, dass „vereinzelte Kuchenverkäufe auf Feiern der Schule oder Kita, die sich an Mitglieder und deren Umfeld richten“, von der Steuererhebung verschont blieben.3 Hier sei die Professionalität des Verkaufes, also die Höhe der Einnahmen, die Regelmäßigkeit und das Publikum entscheidend.4 Ein Vertreter der Europäischen Kommission empfiehlt die erneute Prüfung dieser Richtlinie vor der Umsetzung an den Schulen, da er für Schulen eine Lücke sehe.5
Die neue Regelung scheint einen erhöhten Bürokratieaufwand für die bereits jetzt sehr ausgelasteten Leitungen der Schule nach sich zu ziehen. Auch die sehr gut gelebte Idee der Unterstützung von Schulen durch Verkaufserlöse von Fördervereinen bei Schulfesten würde stark darunter leiden. Daher sollte die Stadt Braunschweig auch ein großes Interesse an der Umsetzung einer verständlichen, praktikablen und übersichtlichen Lösung für die BraunschweigerInnen haben, um das Schulleben weiterhin so aktiv und positiv wie bisher zu gestalten.
Deshalb stellen wir folgende Fragen:
1. Wo sieht die Stadt Braunschweig als Schulträgerin ihre Zuständigkeit bei der Umsetzung und Kommunikation dieser Regelung?
2. Inwiefern hat die Stadt Braunschweig Möglichkeiten, Einfluss auf die Regelung der Landesregierung für die Umsetzung der sog. Kuchensteuer zu nehmen?
3. Wie plant die Stadt Braunschweig, zukünftige Regelungen umzusetzen, die für die Betroffenen verständlich, umsetzbar und unbürokratisch sind?
1 https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.eu-richtlinie-sorgt-fuer-verdruss-braucht-man-fuer-schulfeste-bald-einen-steuerberater.0ff0dcba-c65e-485a-b83d-8c2c570a7db4.html.
2 Ebd.
3 https://www.merkur.de/bayern/neue-umsatzsteuer-oeffentliche-einrichtungen-2023-kitas-schulen-kuchenverkaeufe-91568717.html.
4 Ebd.
5 https://www.maier-steuerberater.de/eu-recht-ermoeglicht-einfachen-kuchenverkauf-in-schulen/.
