Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-20079
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Unternehmen in Braunschweig - Mietzuschuss für die Neueröffnung eines inhabergeführten Einzelhandelsunternehmens aus dem Existenzgründerfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0800 Stabsstelle Wirtschaftsdezernat
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Wirtschaftsausschuss
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Entscheidung
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09.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Entsprechend der Richtlinie der Stadt Braunschweig für die Gewährung von Zuschüssen an Existenzgründer in Braunschweig vom 1. Oktober 2012 gewährt die Stadt Braunschweig Zuschüsse für die Gründung oder den Erwerb von Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter, Jahresbilanz max. 2 Mio. €) als Einstieg in die Selbstständigkeit sowie für die Erweiterung eines Kleinstunternehmens. Mit der Förderung soll die wirtschaftlich kritische Phase der Existenzgründung oder der Existenzsicherung verbessert, so die Erfolgsaussichten gesteigert und damit die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze in Braunschweig erreicht werden.
Am 1. Oktober 2021 ist die zusätzliche Fördermöglichkeit ‚Gewährung eines Mietzuschusses für inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte in der Braunschweiger Innenstadt‘ innerhalb der Richtlinie für Existenzgründer in Kraft getreten. Gefördert wird alternativ zur o. g. Investitionsförderung die Nettokaltmiete für sechs Monate bis zu einer Summe von 7.500 €. Erforderlich ist die Vorlage einer Gewerbeanmeldung, eines Mietvertrages und einer Kurzdarstellung des Vorhabens.
Gemäß der Richtlinie zur Auslegung des Begriffs ‚Geschäfte der laufenden Verwaltung‘ vom 17. November 2021 wurde die Wertgrenze für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen auf 5.000 € gesetzt, so dass bei Überschreitung dieses Betrages die politischen Gremien zu beteiligen sind.
Nach einer umfassenden Antragsprüfung durch die Braunschweig Zukunft GmbH soll dem nachstehenden Unternehmen für die Neueröffnung eines inhabergeführten Einzelhandelsgeschäftes ein Mietzuschuss gewährt werden.
Unternehmen | Betrag |
Bunny’s UG (haftungsbeschränkt)
Standort und Geschäftsaufnahme: Friedrich-Wilhelm-Straße 32, 38100 Braunschweig Neueröffnung: 19. November 2022
Inhaber des Einzelhandelsgeschäftes: Alexander Teichert Gregor Seyffarth Flash 4 GmbH (Inhaber Olaf Reinboth)
Unternehmen: Mit dem Bunny’s Store möchte die Inhaber eine Mittel- und Treffpunkt einer Szene schaffen, die sich um Themen wie CBD (legale Cannabisprodukte), Mode (exklusive Sneaker und Textilien) und importierte Lebensmittel dreht.
Die angebotenen CBD-Produkte überschreiten dabei keine Wirkungsgrenzen, dies hat der Antragsteller durch ein Analysezertifikat sowie Auszüge aus Gesetzestexten, in denen die Grenzen dargestellt sind, belegt. Die Produkte sind legal.
Arbeitsplätze: Zwei Vollzeitplätze Drei Teilzeitarbeitsplätze
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7.500 € |
