Rat und Stadtbezirksräte

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Niedersächsische Landtag hat eine Neufassung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) beschlossen. Diese wurde inzwischen bekanntgemacht und hat damit Gültigkeit erlangt. Aus dem NKatSG lassen sich auch für Braunschweig verpflichtende Maßnahmen für den Katastrophen- und Zivilschutz ableiten.

Kritische Infrastrukturen sind wichtige Bestandteile unseres täglichen gesellschaftlichen Lebens. Um die Versorgungslage im Hinblick auf etwaige Auswirkungen einer Krisenlage frühzeitig feststellen zu können, sind Betreiber von Kritischer Infrastruktur zur Notfallplanung aufgefordert. Ein möglicher Ausfall oder eine Beeinträchtigung nachhaltig wirkender Versorgungsengpässe, die erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit darstellen und umfassende Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft haben können, schließt auch einen längerfristigen Strom- oder Gasausfall ein.

 

Die Stärkung des Bevölkerungsschutzes angesichts der neuen Herausforderungen durch Klimawandel, Pandemie und die veränderte Bedrohungslage aufgrund des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges in der Ukraine ist auch für Braunschweig eine mittel- und langfristige Aufgabe. Die Aufgabenwahrnehmung der Gemeinden ist im NKatSG klar geregelt und liegt im Wesentlichen in der Unterstützung der Katastrophenschutzbehörden bei den erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. die Erstellung von Gefahrenabwehrplänen) zur Bekämpfung von Katastrophen und aergewöhnlichen Ereignissen. Aufgrund der aktuellen Lage besteht dringender Handlungsbedarf. Deshalb ist es bedeutsam, den Katastrophenschutz als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge wahrzunehmen und dem Bereich der Krisenvorsorge mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie definiert sich Kritische Infrastruktur?

2. Welche Einrichtungen in Braunschweig sind von der Begrifflichkeit der Kritischen Infrastruktur betroffen?

3. Wie unterstützt die Verwaltung die erforderliche Notfallplanung im Rahmen der Katastrophenvorsorge?
 

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