Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19626-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau einer Ein-Fach-Sporthalle für die Grundschule Veltenhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- DEZERNAT II - Personal-, Organisations-, Digitalisierungs- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 65 Fachbereich Gebäudemanagement
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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30.11.2022
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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02.12.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 322 Nördliche Schunter-/Okeraue hat in seiner Sitzung am 08.11.2022 im Rahmen eines Änderungsantrags (Ds 22-19982) folgenden abweichenden Beschluss gefasst:
„Dem Raumprogramm einschließlich einer Divers-Toilette für den Neubau einer Sporthalle für die Grundschule Veltenhof am Standort „Dreisch“ wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass unter Einbeziehung des Bedarfs für den Vereins- und Freizeitsport eine Erweiterung auf eine Zwei-Fach-Sporthalle einschließlich erforderlicher Räume vorgenommen wird.
Zur Vorbereitung sollten sowohl Grundschule als auch Verein einbezogen werden.
Eine Inbetriebnahme zum Schuljahresbeginn 2026/2027 im Spätsommer 2026 soll weiterhin Bestand haben. Der vorliegende Haushaltsansatz ist entsprechend anzupassen.“
In der Ursprungsvorlage ist bereits unter Ziffer 2 dargelegt, dass es aus der Sicht der Verwaltung keinen schul- und vereinssportlichen Bedarf für eine Zwei-Fach-Sporthalle in Veltenhof gibt. Die Schulleiterin der Grundschule Veltenhof ist bereits im Vorfeld der Erstellung der Ursprungsvorlage beteiligt worden.
Hinsichtlich des vereinssportlichen Bedarfs vertritt die Verwaltung die Auffassung, dass aus gesamtstädtischer vereinssportfachlicher Sicht das im Masterplan Sport 2030 festgestellte Hallendefizit im Winterhalbjahr von neun Anlageneinheiten durch eine Reihe in der Planung/
Realisierung befindlicher Schulsporthallenneu- und -ersatzbauten mittelfristig auf Null reduziert bzw. sogar überkompensiert wird. Insofern gibt es gesamtstädtisch keinen rechnerisch begründeten/erkennbaren Bedarf für den Vereinssport an einer Zwei-Fach-Sporthalle in Veltenhof.
Auch lokal lassen sich keine vereinssportlichen Bedarfe, die über eine normgerechte Ein-Fach-Sporthalle hinausgehen, erkennen. Der örtliche Sportverein TVE Veltenhof hat vier Sparten. Hierzu gehören Fußball, Tanzen/Gymnastik/Tanz, Tischtennis sowie eine Schützenabteilung. Fußball wird abgedeckt durch eine großzügig gestaltete Freisportanlage mit mehreren Feldern. Kindern steht im Winterhalbjahr die im vergangenen Jahr fertiggestellte Kalthalle zur Mitnutzung zur Verfügung. Die Schützenabteilung hat Zugriff auf eine im Randbereich der Sportstätte gelegene Schießsportanlage. Weder für die sportlichen Aktivitäten Tanzen/Gymnastik/Turnen noch für die Sportart Tischtennis wird eine Zwei-Fach-Sporthalle benötigt.
Für den Neubau einer Zwei-Fach-Sporthalle ergibt sich ein Kostenrahmen von ca. 7,1 Mio. €. Damit würden sich Mehrkosten gegenüber dem Neubau einer Ein-Fach-Sporthalle von ca. 2,3 Mio. € ergeben. Ferner müsste mit höheren Betriebs- und Instandhaltungskosten gerechnet werden.
Aufgrund des fehlenden Bedarfs und der Mehrkosten hält die Verwaltung an ihrem Beschlussvorschlag fest.
